Vom Fürsorgeverein zur IV
Ab 1848 nimmt in der Schweiz das Bevölkerungswachstum zu. Viele Menschen und auch viele gehörlose Menschen ziehen für eine Arbeitsstelle in die Stadt. Diese wachsende Mobilität kann die auf die Gemeinden ausgelegte Unterstützung nicht mehr auffangen. Private Hilfsgesellschaften, gemeinnützige Vereine und betriebseigene Pensions- oder Krankenkassen springen in die Bresche. Sie lösen das moralisierende Unterstützungsmodell durch eine Kollektivversicherung ab. Gegen einen Beitrag erhalten die Mitglieder eine garantierte Unterstützung.
Diese Entwicklung zeigt sich auch im Gehörlosenwesen. Private Stiftungen tragen etwa die Taubstummenanstalten in Zürich oder in Aarau. Daneben gibt es Hilfsvereine, die etwa im 19. Jahrhundert gehörlosen Lehrlingen das Lehrgeld bezahlen oder sie bei Arbeitslosigkeit unterstützen. Die Altersheime in Uetendorfberg und Hirzelheim entstehen ebenfalls auf privater Basis: Das 1911 geschaffene Männerheim geht auf eine Initiative von Eugen Sutermeister zurück, der für ein solches Heim in der Gehörlosenzeitung Geld sammelt. Die Leitung übernimmt 1911 der Schweizerische Fürsorgeverein für Taubstumme (heute Sonos).
Ein regelrechter «Gemischtwarenladen» bei der Bezahlung von Leistungen zeigt sich auch beim Schulgeld für die Taubstummenanstalten. Dass Gemeinden, Eltern und Hilfsvereine das Kostgeld für eine gehörlose Schülerin oder einen gehörlosen Schüler aufbringen, ist gerade bei ländlich geprägten Schulen wie dem Landenhof häufig der Fall.
Eine gemässigte Umsetzungsvorlage scheitert 1931 an der Urne. Der Zweite Weltkrieg beinhaltet jedoch einen gewichtigen Ausbauschritt. Bereits 1939 führt der Bundesrat eine gut funktionierende Lohnausfallentschädigung ein. Eine angepasste Regelung dehnt die Massnahmen 1940 auch auf Unselbständige aus. Die Lohnausfallentschädigung wird zum Vorbild der AHV. Am 6 Juli 1947 nehmen die Stimmberechtigten das neue Sozialwerk an, als deren Vater bis heute der Bundesrat Walther Stampfli gilt.
Eine Invalidenversicherung gibt es jedoch weiterhin nicht. Um die AHV vermeintlich schneller zu realisieren, verzichtet das Parlament 1925 auf eine gleichzeitige Einführung von AHV und IV. Nach der Realisierung der AHV 1947 kommt die Invalidenversicherung (IV) in den 1950er Jahren wieder auf die politische Traktandenliste. Die Strukturen Beitrags-, Renten- und Finanzierungssystem übernimmt die Invalidenversicherung von der AHV. Für Detailfragen setzt der Bund 1955 eine unabhängige Expertenkommission ein. 1959 verabschiedet das Parlament das Invalidenversicherungsgesetz (IVG). Auf den 1. Januar 1960 tritt das IVG in Kraft, und die IV nimmt ihren Betrieb auf.
Gehörlose Kinder erhalten jedoch nach Ammann kein Hörgerät. Dies dürfte auch damit zusammenhängen, dass die damaligen Hörgeräte kaum einen Nutzen für die gehörlosen Kinder bringen. Die technische Entwicklung bei den Hörgeräten macht nach dem Zweiten Weltkrieg zwar grosse Fortschritte. Dennoch sind die Gehörlosenschulen noch in den 1940er und 1950er Jahren vorwiegend damit beschäftigt, gegen «Scharlatane» unter den Hörgeräteverkäufern vorzugehen. Diese Händler verkaufen unter grossen Versprechungen ebenso teure wie nutzlose Hörgeräte an verzweifelte Eltern mit gehörlosen Kindern. Nur mit Mühe gelingt es den Taubstummenanstalten, das Geld zurückzufordern.
Gerade der letzte Grundsatz löst eine alte Forderung der Gehörlosenschule ein. Dass Kanton und Gemeinden sich kostenmässig nicht an der Schulung gehörloser Kinder in der Gehörlosenschule beteiligen, sorgt bei den Gehörlosenschulen für prekäre finanzielle Verhältnisse. Nun sorgt die IV für gleich lange Spiesse und gleicht die höheren Ausgaben für die Gehörlosenbildung aus.