Einzelförderung Winterthur
Spielgruppe Winterthur schmal

Bei Diagnosestellung

Wenn das ei­ge­ne Kind die Dia­gno­se «Hör­be­ein­träch­ti­gung» er­hält, ist das für viele El­tern ein ein­schnei­den­des Er­leb­nis. In die­sem Mo­ment steht un­se­re Psy­cho­lo­gi­sche Fach­stel­le den El­tern zur Seite und un­ter­stützt die ganze Fa­mi­lie bei einer zu­ver­sicht­li­chen Zu­kunfts­pla­nung. Im Rah­men der Erst­be­ra­tung er­hal­ten El­tern und nahe Be­zugs­per­so­nen des hör­be­ein­träch­tig­ten Kin­des wich­ti­ge In­for­ma­ti­o­nen und eine um­fas­sen­de Be­ra­tung, damit sie den neuen Her­aus­for­de­run­gen ge­wach­sen sind.

Angebotsübersicht

  • Erstberatung
  • Beratung der Eltern direkt nach der Diagnosestellung, auf Wunsch auch in Gebärdensprache
  • Unterstützung im Verarbeitungs- und Anpassungsprozess
  • Vermittlung von Kontakten zu Therapie- und anderen Fachstellen
  • Anleitung für Eltern bei Interaktions- und Kommunikationsproblemen mit ihrem Kind
  • Videounterstützte Beratungen nach Marte Meo
  • Psychologische Beratung
  • Beratung in Erziehungsfragen
  • Fachspezifische Beratung für Fachpersonen
  • Kinderpsychologische Abklärung
  • Spezialisierte Abklärung von Kindern und Jugendlichen unter besonderer Berücksichtigung des Zusammenhangs zwischen Hörbeeinträchtigung und Entwicklung

Zielgruppe

  • Eltern und ihre hörbeeinträchtigten Kinder aller Altersstufen
  • Einzugsgebiet: Kantone Zürich, Schwyz (Ausserschwyz), Glarus und Schaffhausen

Ziele

  • Steigern des Wohlergehens der Eltern und ihrer Kinder
  • Förderung der Kompetenzen der Eltern
  • Stärkung der innerfamiliären Kommunikation und der gemeinsamen Verantwortung

Sie haben Fragen?

Gerne berate ich Sie persönlich.

Irene Eckerli

Irene Eckerli Wäspi

lic. phil. Psychologin

Erstberatung und Psychologische Fachstelle
Leesteig 7
8400 Winterthur


T +41 77 444 87 92
irene.eckerli_at_zgsz.ch

Finan­zierung

  • Kurz­be­ra­tun­gen und Tri­a­ge­ge­sprä­che sind in den Plat­zie­rungs­pau­scha­len und -kon­tin­gen­ten ent­hal­ten.
  • Auf­wän­di­ge­re Be­ra­tun­gen be­nö­ti­gen eine Be­auf­tra­gung durch die zu­stän­di­gen Be­hör­den (vor Kin­der­gar­ten­ein­tritt Fach­stel­le Frü­h­er­zie­hung, nach Kin­der­gar­ten­ein­tritt die Schul­ge­mein­de). Diese Be­auf­tra­gun­gen wer­den in Zu­sam­me­n­a­r­beit und in Ab­spra­che mit den Mit­a­r­bei­ten­den des Au­dio­päd­ago­gi­schen Diens­tes aus­ge­löst.
Für Kinder und Jugendliche im Schulalter Für kleine Kinder