Corona
Ein neuer Virus
Rund 100 Jahre nach der Spanischen Grippe sieht sich die Schweizer Bevölkerung erneut mit einer lebensbedrohlichen Krankheit konfrontiert. Von China herkommend erreicht das neu aufgetretene Virus SARS-CoV-2 im Februar 2020 die Schweiz. Am 16. März stellt der Bundesrat die ausserordentliche Lage fest. Die verordneten Massnahmen schränken das öffentliche Leben stark ein. Die Massnahmen bleiben als Lockdown in Erinnerung.
Krisenzeiten im Vergleich
Vom Lockdown ist das Zentrum für Gehör und Sprache (ZGSZ) nicht direkt betroffen. Das ZGSZ gilt als systemrelevant. Schülerinnen und Schüler dürfen freiwillig am Unterricht teilnehmen. Gemäss den Erinnerungen des damaligen und aktuellen Direktors Daniel Artmann wird dieses Angebot auch genutzt. Während des Lockdowns bleibt etwa zwei Drittel der Kinder zu Hause, während ein Drittel wie gewohnt zum Unterricht erscheinen.
Dass das ZGSZ den Betrieb fortführt, ist wohl einer der grössten Unterschiede zu den Massnahmen während der Spanischen Grippe. 1918 werden wegen der Spanischen Grippe die Sommerferien verlängert. Im Herbst 1918 wütet die Spanische Grippe besonders stark. Alle Zöglinge werden so weit möglich nach Hause geschickt. Es gibt nur zwei Ausnahmen: In der Familie von Zöglingen gibt es Krankheitsfälle oder die Eltern können die Kinder so kurzfristig nicht aufnehmen. Für einige fällt so die Schule bis zu zweieinhalb Monate aus.
Doch die Zeiten waren damals anders. 1918 war die «Anstalt» in Wollishofen noch ein verhältnismässig geschlossenes System. Gehörlosenschule und die Schulung von gehörlosen und schwerhörigen Kindern haben sich seither jedoch stark verändert. Busunternehmen bringen externe Schülerinnen und Schüler in Sammeltransporten zum Unterricht. Zudem sind einige Schülerinnen und Schüler teilintegriert, besuchen also den Unterricht an ihrer Wohngemeinde und im ZGSZ. Doch auch der 1986 neu geschaffene Audiopädagogische Dienst (APD) hat vielfältige Kontakte zur «Aussenwelt». So berät der APD die Eltern gehörloser oder schwerhöriger Kinder am Wohnort. Oder er unterstützt Lehrpersonen, die in ihrer Klasse ein hörbeeinträchtigtes Kind haben.
Entscheidungen treffen
Die Leitung des ZGSZ sieht sich bei der Pandemiebekämpfung zu harten Entscheidungen gezwungen. Sie streicht Schul- und Klassenreisen sowie klassenübergreifende Anlässe. Ob Projekttage, Schulhausfeste Lesenächte, Sporttag oder das Winterlager: Alle diese etablierten Veranstaltungen fallen der Pandemiebekämpfung zum Opfer.
Daneben gilt es, Schutzkonzepte auszuarbeiten. Bald zeigt sich, dass ein einziges Schutzkonzept nicht allen Bereichen des ZGSZ gerecht wird. Wohngruppen, Schule und APD haben nun mal verschiedene Bedürfnisse. In allen Schutzkonzepten sind zwar die Grundlagen wie Abstandsregeln, Maskenpflicht oder Lüften obligatorisch. Die Abteilungen erarbeiten auf diesem «Grundkonzept» bei Bedarf weiterführende Regeln. So erhält der APD etwa zusätzliche Vorschriften beim Spielmaterial für die Elternberatung.
2010er
Das smarte Hörgerät
Von der «einfachen Hörhilfe» zum vernetzten Begleiter: Telefonate, Musik oder Filme werden jetzt direkt ins Hörgerät gestreamt. Gleichzeitig helfen neue Technologien dabei, Stimmen klarer und störende Geräusche leiser werden zu lassen.
Alltag mit Abstand
Am 11. Mai 2020 findet am Standort Wollishofen wieder der Präsenzunterricht für alle statt. Nun kommen neue logistische Herausforderungen auf das ZGSZ zu; etwa die Verpflegung und die Maskenpflicht. Im grossen Speisesaal nehmen traditionsgemäss die Mitarbeiterinnen des ZGSZ, die internen und externen Kinder gemeinsam das Mittagessen ein. Doch nicht während der Pandemie: Es dürfen maximal 30 Personen im Speisesaal anwesend sein. So gehört der Speisesaal über die Mittagszeit praktisch den Kindern und den Begleitpersonen. Mitarbeiter:innen erhalten ihre Mahlzeiten an Essensausgaben und müssen draussen, in Gruppenräumen oder Klassen- und Therapieräumen ihr Essen einnehmen.
Masken erschweren die Kommunikation
Besonderes Kopfzerbrechen bereitet dem ZGSZ die Umsetzung die Maskenpflicht und die Abstandsregeln. Beide Massnahmen treffen die gehörlosen und schwerhörigen Kinder besonders hart. Sie sind darauf angewiesen, dass sie von den Lippen ablesen können. Insbesondere die jüngeren Kinder müssen zwar keine Masken tragen; für die Erwachsenen ist dies jedoch Pflicht.
Im Unterricht behelfen sich die Lehrpersonen mit Plexiglas-Visieren oder transparenten Masken. Doch ideal ist die Situation keineswegs. Von den transparenten Masken der Lehrpersonen bekommen die Kinder Kopfweh oder ihnen wird schwindlig. Schwierig ist die Maskenpflicht auch für Hörbehinderte Mitarbeiter:innen. Sie haben noch mehr Schwierigkeiten, Sitzungen vor Ort zu folgen. Transparente Masken, die hier Abhilfe hätten schaffen können, sind für alle Mitarbeitenden erst ab November/Dezember 2020 verfügbar. Und so findet sich in den Newslettern regelmässig Hinweise auf technische Hilfsmittel, um hörbehinderte Mitarbeitende in dieser Situation zu unterstützen.
Die Masken sind heute wieder versorgt und der Speisesaal in der Mittagszeit erneut vollbesetzt. Doch was bleibt im Rückblick auf die Pandemie? Daniel Artmann, der damalige und aktuelle Direktor des ZGSZ, erinnert sich: Neben der Umsetzung der Vorgaben brauchte es auch eine sorgfältige Kommunikation. Dazu gehört das offene Ohr für die Anliegen der Mitarbeitenden.