Sonder­schul­klasse mit Teil­integration (TIK)

In die­ser Schul­form wer­den hör­be­ein­träch­tig­te Kin­der von der 1. bis 6. Klas­se in einem Re­gel­schul­haus un­ter­rich­tet und neh­men je nach in­di­vi­du­el­len Mög­lich­kei­ten am Un­ter­richt in der Klein­grup­pe sowie auch an Lek­ti­o­nen in den Re­gel­klas­sen teil. So wer­den sie dazu er­mu­tigt und auf­ge­for­dert, sich in das le­ben­di­ge Ge­sche­hen im Schul­haus ein­zu­brin­gen und er­hal­ten dabei eine in­di­vi­du­ell auf sie ab­ge­stimm­te Schu­lung.

Angebotsübersicht

  • Unterricht in Kleingruppen (4-8 Kinder) sowie in der Regelklasse
  • Führung der Klassen durch eine/n Heilpädagogin/en mit Unterstützung durch eine Klassenassistenz
  • Individuelle und klassenweise Beteiligung am Schulgeschehen
  • Therapie (z.B. Hör-/Sprachtherapie, Logopädie) je nach Diagnosestellung
  • Information und Einbezug der Lehrpersonen und Mitschüler/innen des Gastschulhauses
  • Mittagsbetreuung
  • Transportorganisation
  • 3 Standorte: Zürich-Wollishofen, Zürich-Leimbach und Winterthur

Zielgruppe

  • Kinder mit diagnostizierter Hörbeeinträchtigung
  • Schülerinnen und Schüler im Primarschulalter, die intensive Betreuung benötigen und für angemessenes Lernen mehrheitlich auf den Unterricht in Kleingruppen angewiesen sind
  • Schülerinnen und Schüler, deren partielle Integration in die Regelklasse möglich ist
  • Schülerinnen und Schüler, bei denen sich ein Bedarf an bimodal-bilingualer Bildung zeigt

Ziele

  • Intensive Förderung der individuellen Sprach- und Kommunikationskompetenz
  • Erwerb von Wissen und Bildung unter Berücksichtigung individueller Ressourcen und gemäss Lehrplan des Kantons Zürich
  • Aktives Mitwirken in der Gemeinschaft des Regelschulhauses, Förderung von Selbstbewusstsein und Selbständigkeit

Sie haben Fragen?

Gerne berate ich Sie persönlich.

Foto Katharina Schärer

Katharina Schaerer
Lei­te­rin Be­reich In­te­gra­ti­on

T 043 399 89 22
katharina.schaerer_at_zgsz.ch

3 Fragen an Katharina Schaerer

Finan­zierung

  • Kos­ten ge­mäss dem neuen Kin­der- und Ju­gend­heim­ge­setz Kan­ton Zü­rich 
  • Trans­port­kos­ten: Wer­den den Kan­to­nen bzw. Ge­mein­den wei­ter­ver­rech­net. Ab der 5. Klas­se soll­ten die Schü­le­rin­nen und Schü­ler nach in­di­vi­du­el­len Mög­lich­kei­ten den öf­fent­li­chen Ver­kehr be­nüt­zen.
  • Ver­pfle­gungs­bei­trä­ge: Die El­tern be­tei­li­gen sich mit einem Ver­pfle­gungs­bei­trag.


Mehr anzeigen
Schule für Gehör und Sprache Integrierte Sonderschulung