- Unterricht in Kleingruppen (4-8 Kinder) sowie in der Regelklasse
- Führung der Klassen durch eine/n Heilpädagogin/en mit Unterstützung durch eine Klassenassistenz
- Individuelle und klassenweise Beteiligung am Schulgeschehen
- Therapie (z.B. Hör-/Sprachtherapie, Logopädie) je nach Diagnosestellung
- Information und Einbezug der Lehrpersonen und Mitschüler/innen des Gastschulhauses
- Mittagsbetreuung
- Transportorganisation
- 3 Standorte: Zürich-Wollishofen, Zürich-Leimbach und Winterthur
Sonderschulklasse mit Teilintegration (TIK)
In dieser Schulform werden hörbeeinträchtigte Kinder von der 1. bis 6. Klasse in einem Regelschulhaus unterrichtet und nehmen je nach individuellen Möglichkeiten am Unterricht in der Kleingruppe sowie auch an Lektionen in den Regelklassen teil. So werden sie dazu ermutigt und aufgefordert, sich in das lebendige Geschehen im Schulhaus einzubringen und erhalten dabei eine individuell auf sie abgestimmte Schulung.
Angebotsübersicht
Zielgruppe
- Kinder mit diagnostizierter Hörbeeinträchtigung
- Schülerinnen und Schüler im Primarschulalter, die intensive Betreuung benötigen und für angemessenes Lernen mehrheitlich auf den Unterricht in Kleingruppen angewiesen sind
- Schülerinnen und Schüler, deren partielle Integration in die Regelklasse möglich ist
- Schülerinnen und Schüler, bei denen sich ein Bedarf an bimodal-bilingualer Bildung zeigt
Ziele
- Intensive Förderung der individuellen Sprach- und Kommunikationskompetenz
- Erwerb von Wissen und Bildung unter Berücksichtigung individueller Ressourcen und gemäss Lehrplan des Kantons Zürich
- Aktives Mitwirken in der Gemeinschaft des Regelschulhauses, Förderung von Selbstbewusstsein und Selbständigkeit
Sie haben Fragen?
Gerne berate ich Sie persönlich.
Katharina Schaerer
Leiterin Bereich Integration
T 043 399 89 22
katharina.schaerer_at_zgsz.ch
Finanzierung
- Kosten gemäss dem neuen Kinder- und Jugendheimgesetz Kanton Zürich
- Transportkosten: Werden den Kantonen bzw. Gemeinden weiterverrechnet. Ab der 5. Klasse sollten die Schülerinnen und Schüler nach individuellen Möglichkeiten den öffentlichen Verkehr benützen.
- Verpflegungsbeiträge: Die Eltern beteiligen sich mit einem Verpflegungsbeitrag.