Die Anstalt im Zweiten Weltkrieg
Die Landi wird zum Lernort
Statt Unterricht im Klassenzimmer heisst es 1939 für die Schüler:innen der Blinden- und Taubstummenanstalt: Unterricht an der Landi 39 (Schweizerische Landesausstellung). Denn dort darf die Blinden- und Taubstummenanstalt den Unterricht von blinden und gehörlosen Schüler:innen vorstellen. Die Zöglinge der Anstalt erhalten zudem gruppenweise Einladungen ins Kinderparadies und Freikarten, um sich alles anzusehen.
Wie für viele Schweizerinnen und Schweizer ist die Landi 39 für die Zöglinge der Anstalt ein unvergessliches Erlebnis. Die Schweizerische Landesausstellung von 1939 in Zürich gilt als wirkungsvollster Ausdruck der geistigen Landesverteidigung. Die geistige Landesverteidigung wird insbesondere ab 1932 bis in die 1960er Jahre von Gelehrten, der Presse oder von Kulturschaffenden mitgetragen. Sie richtet sich vorerst gegen den Faschismus. Während des Kalten Kriegs rückt der Kommunismus in den Fokus. Ab 1938 erhält die geistige Landesverteidigung offiziell die Unterstützung des Bundesrats.
Kurz vor Ende der Landi marschiert Hitler in Polen ein und der Zweite Weltkrieg beginnt. Am 1. September 1939 ordnet der Bundesrat die Allgemeine Mobilmachung an. Alle drei Hauptlehrer müssen einrücken. Zwar geht der Unterricht in der Anstalt ohne Abstriche weiter. Doch es beginnt die Zeit des Improvisierens. Denn auch 1940 sind nicht alle Lehrer anwesend. Fast jede Woche müssen die Arbeiten neu verteilt und die Stundenpläne neu erstellt werden. Auch in den nachfolgenden Kriegsjahren zwingt die militärisch bedingte Abwesenheit von Lehrern die Taubstummenanstalt zu Umstellungen.
Alltag im Ausnahmezustand
Der Krieg geht nicht spurlos am Anstaltsleben vorbei. Als die deutsche Wehrmacht Holland und Belgien angreift, nehmen die Eltern etwa ein Dutzend Zöglinge nach Hause, bis sich die Lage wieder etwas beruhigt hat. Auch die Anstaltsleitung sorgt für das Schlimmste vor. Doch die bereitgestellten Rucksäcke für die Evakuation werden nicht benötigt und verschwinden wieder in den Schränken.
Die Lebensmittelverknappung trifft die Blinden- und Taubstummenanstalt nur teilweise. Man merkt, dass Direktor Hepp ein gebürtiger Bauernsohn ist. Bei ihm kommt soweit möglich nur das auf den Tisch, was der Heimatboden bietet. Seit dem Ersten Weltkrieg hat die Schule bereits auf fleischarme Kost umgestellt. Mehr Mühe macht der Anstalt die Verknappung der Brennstoffe. Um Brennstoff zu sparen, stehen zum Beispiel die Turnhalle, der Speisesaal und mehrere Unterrichtsräume leer. Der Unterricht findet in den gewärmten Wohnzimmern statt, gegessen wird in der geräumigen Vorküche und der Küche.
Schliesslich trägt auch die Gehörlosenschule ihren Anteil an die Anbauschlacht und die Kriegswirtschaft bei. Anfang Januar 1941 muss die Anstalt 30 Ster Hartholz und 10 Ster Tannenholz fällen. Was den Eigenbedarf übersteigt, muss die Anstalt der Stadt Zürich zur Verfügung stellen. Hepp und ein paar ältere Knaben führen die Holzarbeiten durch. 10 Ster sind für den Eigenverbrauch bestimmt, 30 Ster stehen – im Garten aufgestapelt – für die Kriegswirtschaft bereit. Im gleichen Jahr werden viereinhalb Aren Rasen für den Kartoffelbau genutzt.
Verfolgung und Zuflucht
Die Anstaltsleitung sieht sich auch mit jüdischen Flüchtlingen konfrontiert. Der Jahresbericht von 1943 erwähnt drei jüdische Mädchen aus Kroatien, Belgien und Deutschland, die der Anstalt zugeteilt werden. Zwei Mädchen übergibt die Anstaltsleitung dem Landenhof und der Taubstummenanstalt Wabern, weil eines der Mädchen schwerhörig und das andere geistig behindert ist. Das dritte Mädchen aus Deutschland bleibt in Zürich. Auch Direktor Walter Kunz erwähnt ein 12-jähriges Mädchen aus Deutschland, dass die Anstalt aufnimmt. Ob das jüdische Mädchen aus den Erinnerungen von Kunz mit dem Mädchen aus dem Jahresbericht identisch ist, lässt sich nicht eindeutig nachvollziehen.
Das jüdische Mädchen aus Kunz Erinnerung hat beim Eintritt in die Anstalt einen erheblichen Wissensrückstand, weil es in Deutschland nicht mehr in die Schule durfte. Dieser Rückstand lässt sich kaum mehr aufholen. Die einst wohlhabenden Eltern flüchten unter schwierigen Umständen in die Schweiz. In der Schweiz lebt die Familie in bitterer Armut und wird von einem jüdischen Hilfskomitee unterstützt. Da die Eltern nach Israel auswandern wollen, lernt das jüdische gehörlose Mädchen unter grossen Anstrengungen mit einem Rabbiner hebräisch.
Die Schilderung der jüdischen Familie ist kein unübliches Schicksal. Die Enteignungspraxis des nationalsozialistischen Regimes macht es für Juden praktisch unmöglich, ihr Kapital ins Ausland zu überweisen. Die Schweizer Flüchtlingspolitik drängt auf eine schnelle Weiterreise. Zudem ist die Flüchtlingshilfe auf die Wohltätigkeit der Gesellschaft angewiesen. Bereits 1933 richtet der Schweizerische Israelitische Gemeindebund ein Komitee für jüdische Flüchtlinge ein. Ab 1934 übernimmt der Verband Schweizerischer Israelitischer Armenpflegen die gesamte Organisation der Flüchtlingshilfe. Die Juden in der Schweiz tragen gemäss einem Bericht der «Unabhängigen Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg» von 1933 bis 1945 9’320’000 Franken zur Betreuung der Emigranten und Flüchtlinge bei. Es ist für eine religiöse Gemeinschaft von rund 19 000 Personen ein gewaltiger Aufwand.