Bildungsfähig, aber mindererwerbsfähig
Ein defizitorientiertes Menschenbild
Eugen Sutermeister (1862-1931) ist ein umtriebiger Mann. Als Gehörloser wirkt Sutermeister im Kanton Bern als Gehörlosenpfarrer, ist Mitgründer des heutigen Dachverbands Sonos und am Aufbau des Zürcher Gehörlosenpfarramts beteiligt. Er fotografiert die Gehörlosenschule, Gehörlosenfeste, Taubstummenlehrer und gehörlose Zeitgenossen. Und vor allem veröffentlicht Sutermeister 1929 ein zweibändiges Quellenbuch zum Taubstummenwesen. Es ist eines der wichtigsten Nachschlagewerke für die jüngere Gehörlosengeschichte. Vor allem ist das Quellenbuch ironischerweise der Grund, weshalb Gehörlose Sutermeister kritisch oder sogar als Nestbeschmutzer sehen.
Sutermeister beginnt sein Quellenbuch mit einer psychologischen Einordnung des gehörlosen Menschen. Jähzorning sei der Taubstumme, leichtgläubig und doch zugleich misstrauisch, unfähig zur Selbsterkenntnis und mit einem Hang zur Selbstüberschätzung. Gerade der letzte Vorwurf fällt auf Sutermeister selbst zurück. Gehörlose Zeitgenossen spotten, dass sich Sutermeister für sein Quellenbuch den Ehrendoktortitel erhoffte. Daraus wird zwar nichts. Doch dafür bleibt Sutermeister als prägende Figur des Gehörlosenwesens in Erinnerung.
Es ist ein herabwürdigendes Bild, das Sutermeister 1929 von den gehörlosen Menschen zeichnet. Es ist jedoch eine Haltung, die damals auch hörende Fachleute vertreten. Denn die Hörenden, die bis weit ins 20. Jahrhundert das Gehörlosenwesen prägen, spiegeln ihr Selbstbild auf den Gehörlosen. Der Gehörlose hört nichts. Er ist von allem abgeschnitten, was für Hörende die Welt ausmacht: Musik, Umgebungsgeräusche oder Vogelgezwitscher. Schon damalige Kritiker spotten, sie hätten noch nie so viel von Vogelgezwitscher oder murmelnden Bächen gehört wie in den Gehörlosenschulen.
Gehörlose sind für Hörende also nicht einfach «Hörende ohne Gehör». Ihnen fehlt mit der Sprache ein wichtiger Teil zur Menschwerdung. Dadurch ziehen die Gehörlosenlehrer ihr Prestige. Denn indem sie den gehörlosen Menschen – natürlich mit unermesslicher Zähigkeit, Hingabe und Geduld – die Sprache beibringen, machen sie das taubstumme Kind zum Menschen und Teil der (hörenden) Gesellschaft. Dass nur die Lautsprache die (obligatorische) Integration bei den Hörenden sicherstellt, ist unter Gehörlosenlehrern unbestritten.
Aus diesem gewissermassen göttlichen Akt der «Menschwerdung» leiten die hörenden Fachpersonen das Bestimmungsrecht über den gehörlosen Menschen ab. Bis in die 1930er Jahren prägen gemäss Hepp die kretinischen, körperlich schwerfälligen, klein gewachsenen, schwerhörig bis taubstummen Geistesschwachen die Schweizer Taubstummenanstalten. Sie sind dankbar für die Betreuung durch die hörenden Fachpersonen. Ab den 1940er Jahren geht wegen der Salzjodierung die endemische Taubstummheit zurück, die für die kretinischen Taubstummen verantwortlich ist. Es folgen nun bildungsfähigere Jahrgänge, die die Lautsprache besser lernen. Diese Gehörlosen fordern jedoch mehr Selbstbestimmung. Eine enge Betreuung oder Bemutterung durch hörende Fachpersonen lehnen sie nach dem Schulaustritt ab.
Weil die gutbegabten Gehörlosen nun besser in den Arbeitsmarkt integriert werden sollen, braucht es nach Ansicht der hörenden Fachpersonen eine umfassendere Beratung in praktischen Lebensfragen. Doch auch die Unterstützung bei der «Berufswahl», Stellenwechsel oder Arbeitslosigkeit wird nun wichtiger. Dies ist eine der Aufgaben der neu entstehenden Fürsorgestellen. Im Kanton Zürich richtet der Zürcher Fürsorgeverein für Gehörlose zusammen mit dem Gehörlosenpfarramt und der Gehörlosenschule 1940 eine Fürsorgestelle ein. Erste Fürsorgerin wird die Diakonissenschwester Martha Muggli. Paradoxerweise kommt es deshalb gerade bei den «begabteren» Gehörlosen zu einer lückenloseren Betreuung. Gerade die Begleitung durch die Gehörlosenschule oder der Fürsorgestelle erlaubt der Fürsorgerin tiefe Einblicke in die Lebenswelt ihrer gehörlosen Schützlinge.
Die Defizitorientierung bleibt. Gehörlose sind impulsiv, wenig lebenserfahren oder leichtgläubig. Selbst wenn hörende Fachpersonen Gehörlose als gutbegabt einstufen, brauchen die Gehörlosen weiterhin Unterstützung durch «wohlmeinende hörende Freunde». Sie behalten die Lautsprache und ihre Integrationsfähigkeit nur, indem sie durch den Umgang mit Hörenden «verkehrsfähig» bleiben. Und so ist es selbstverständlich: Selbst wenn Institutionen wie zum Beispiel das Gehörlosen-Pfarramt die Gehörlosen als Kirchenhelfer einbeziehen, wird an der Lautsprache festgehalten: Damit die Gehörlosen ihre Lautsprachekompetenz behalten, die den Menschen über das Tier (und den sprachlosen gebärdenden Taubstummen) erhebt.