Gehörlosenvereine, Emanzipation Selbsthilfe
« Wir Taubstummenlehrer freuen uns über die Selbständigkeit unserer ehemaligen Schüler und gönnen ihnen von Herzen die Freuden ihres Beisammenseins, hoffend, dass, wie bisher, so auch in Zukunft die Grenzen der guten Sitte beachtet und gewahrt werden. »
1929 publiziert Eugen Sutermeister das «Quellenbuch zur Geschichte des schweizerischen Taubstummenwesens». August Gukelberger, damaliger Vorsteher der Taubstummenanstalt Wabern, schreibt in der Gehörlosenzeitung eine Buchkritik. Gukelberger hebt prophetisch hervor, dass dieses Buch ein fester Bestandteil jeder Vereinsbibliothek werden sollte. Tatsächlich gilt Sutermeisters Quellenbuch bis heute als eines der wichtigsten Nachschlagewerke der Gehörlosengeschichte. Doch wesentlich stärker erstaunt, wie wohlwollend Gukelberger trotz aller Kritik das Kapitel zu den Gehörlosenvereinen kommentiert:
«Man liest da nicht ohne Bewunderung, wie immer wieder einzelne Taubstumme sich bemühten, ihre Leidensgenossen zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzufassen und sie dadurch ihrer Vereinsamung zu entreissen und geistig zu heben. Alle Statuten betrachten diese ideale Aufgabe als den Hauptzweck der betreffenden Vereine (…). Wir Taubstummenlehrer freuen uns über die Selbständigkeit unserer ehemaligen Schüler und gönnen ihnen von Herzen die Freuden ihres Beisammenseins, hoffend, dass, wie bisher, so auch in Zukunft die Grenzen der guten Sitte beachtet und gewahrt werden. In angenehmster Erinnerung bleiben dem Schreiber dieser Zeilen die schönen Stunden, die er im Kreise der Taubstummen anlässlich des II. Taubstummentages in Bern hat erleben dürfen.»
In der Buchkritik von Gukelberger zeigen sich bereits die Gründe, weshalb die ersten Gehörlosenvereine entstehen. Die schwierige Kommunikation zwischen Gehörlosen und Hörenden führt dazu, dass viele Gehörlose vereinsamen. Sie haben kaum Kontakt zu anderen Gehörlosen, die ihre Bedürfnisse verstehen. Zwar bemühen sich die Taubstummenanstalten, mit ihren ehemaligen Zöglingen in Verbindung zu bleiben. Doch es ist kein gleichwertiger Ersatz. Zudem sind Gehörlose bei Alter und Krankheit schlecht abgesichert.
Sport, Reisen und neue Freiheiten
Die Totalrevision der Bundesverfassung von 1874 garantiert die Vereinsfreiheit und bietet eine rechtliche Grundlage für die Gehörlosenvereine. Die ersten Gehörlosenvereine reagieren auf die Notlage der Gehörlosen: Vernetzung, soziale Absicherung, Unterstützung bei Krankheit. Das gesellige Element steht jedoch bei allen Vereinen im Vordergrund. Eine spezielle Version des geselligen Beisammenseins bieten der Taubstummen-Fussballklub Zürich (heute Gehörlosen- und Sportverein Zürich) und die verschiedenen Taubstummen-Reiseklubs an. Ein Sportangebot sowie z. B. Ausflüge nach Rigi-Kaltbad bieten den Gehörlosen neue Möglichkeiten bei der Freizeitgestaltung.
Die Gehörlosenvereine bieten jedoch auch neue Angriffsflächen. Die Fachleute befürchten, dass die Gehörlosen in den Vereinen gebärden, Alkohol konsumieren und sich allgemein ihrer Kontrolle entziehen. Zudem konkurrenzieren namentlich die Gehörlosenport- und Reisevereine die Angebote der Hörenden. Da die Gehörlosen die gesamte Woche arbeiten, können Fussballspiele oder Reisen nur am Wochenende stattfinden. Solche Aktivitäten lassen sich z.B. schlecht mit den sonntäglichen Gehörlosen-Gottesdiensten vereinbaren, die das kantonale Gehörlosen-Pfarramt seit 1911 abhält.
Gemeinschaft durch Vereine und Medien
Da die Gehörlosen nach dem Schulaustritt häufig bei ihren Eltern leben, braucht es für eine Mitgliedschaft oft die Zustimmung der Eltern. Der gehörlose Max Bircher 1907–2001, Erbe mehrerer Immobilien in Zürich, ist Mitglied der damals wichtigsten Gehörlosenvereine. Ohne Zustimmung seiner Mutter wäre dies wohl nie möglich gewesen. Mitgliedschaften können jedoch auch zu Spannungen führen. Dies vor allem dann, wenn Gehörlose ihr Geld etwa für Ausflüge mit anderen Gehörlosen einsetzen, jedoch sich nicht an Kost und Logis im Elternhaus beteiligen.
Für die bessere Vernetzung braucht es jedoch auch eine Zeitung für die Gehörlosen. 1907 lanciert der unermüdliche Eugen Sutermeister (1862–1931) die Taubstummenzeitung, die bald den Namen Gehörlosenzeitung trägt. In dieser Zeitung erscheinen Zusammenfassungen von Jahresberichten der Gehörlosenvereine und der Gehörlosenschulen, Dienstjubiläen von Gehörlosenlehrern und Vorstehern, Neuigkeiten aus der Gehörlosengemeinschaft sowie Lebensläufe von verstorbenen Personen aus dem Gehörlosenwesen.
Die Gehörlosenzeitung wird so zum Sprachrohr der Gehörlosengemeinschaft und bleibt bis heute eine der wichtigsten Quellen für den Einstieg in die Gehörlosengeschichte. Auch diese Chronik nützt die Gehörlosenzeitung für die Hintergrund-Recherche. Die Gehörlosenzeitung erscheint auch heute noch unter dem Namen «Sonos-Zeitung». Herausgeber ist seit über 100 Jahren der Sonos Schweizerische Hörbehindertenverband.
Die GdG als Kampforganisation
Die Gehörlosenzeitung kann zwar die Gehörlosengemeinschaft verbinden. Es fehlt jedoch ein nationaler Dachverband für die lokal verankerten Gehörlosenvereine. Zudem sind viele Gehörlose unzufrieden mit dem lückenhaften Angebot der Fachhilfe. Erst 1939 kommt mit der «Schweizerischen Gesellschaft der Gehörlosen» (GdG) eine Dachorganisation zustande, der mehrere Gehörlosenvereine beitreten. Im Rückblick nennt Fritz Balmer, erster Präsident des Schweizerischen Gehörlosenbundes, die GdG eine Kampforganisation. Und so tritt sie auch auf. Die GdG gibt mit dem «Korrespondenzblatt der Gehörlosen» ein Konkurrenzblatt heraus, in der sie die Arbeit der Fachhilfeorganisationen scharf kritisiert.
Trotz Gesprächen mit dem Verband Schweizerischer Vereinigung für Taubstummenhilfe eskaliert der Konflikt und kann erst 1945 beigelegt werden. Ein Vermittlungsvorschlag von Julius Ammann, Direktor der Taubstummen- und Sprachheilschule St. Gallen, findet die Zustimmung der GdG. Der Vermittlungsvorschlag regelt auch das Verhältnis der GdG und der Taubstummenhilfe. So bildet er Vermittlungsvorschlag letztlich die Basis für die Zusammenarbeit zwischen Fach- und Selbsthilfe ab 1945 bis in die 1980er Jahre.