Gebärdensprache in der Kantonsverfassung
Kampf um Anerkennung
Ab den 1980er Jahren liegen zunehmend wissenschaftliche Erkenntnisse vor, dass die Gebärdensprache eine eigenständige Sprache ist. Nach der jahrelangen Unterdrückung wächst bei den Gehörlosen der Wunsch nach der Anerkennung. Am 18. Juni 1993 fordert der Schweizerische Gehörlosenbund (sgb-fss) mit einer Petition die Anerkennung der Gebärdensprache.
Zwar stösst die Petition bei National- und Ständerat auf Zustimmung; die Umsetzung ist jedoch eher enttäuschend. Das federführende Eidgenössische Departement des Innern (EDI) übergibt diese Frage der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK). Die EDK beauftragt damit wiederum die Schweizer Zentralstelle für Heilpädagogik (SZH). Die SZH erarbeitet einen Bericht. Der Bericht hält zwar fest, dass die Gebärdensprache eine eigenständige Sprache ist und fordert u. a. mehr Forschung. Doch der Bericht hält – auch unter Verweis auf die heterogenen Methoden in den Gehörlosenschulen – an der Lautsprache als Erstsprache fest. Und damit ist die Anerkennung der Gebärdensprache auch für das EDI vom Tisch.
Mehr Glück haben die Gehörlosen bei der Anerkennung der Gebärdensprache im Kanton Zürich. Die Stimmbevölkerung stimmt am 27. Februar 2025 einer neuen Kantonsverfassung zu. Besonders relevant für die Gehörlosen: Art. 12 hält fest, dass die Sprachfreiheit auch die Gebärdensprache umfasst.
Streit um die Verfassung
In der Sitzung des Verfassungsrats vom 24. Oktober 2002 läuft es noch nach Wunsch der Gehörlosen. Mit 49:29 Stimmen scheitert ein Antrag der SVP, die die explizite Nennung der Gebärdensprache streichen will. Doch in der 2. Lesung des Verfassungsrats vom 25. Juni 2004 steht eine Streichung erneut zur Diskussion. Die Gegner argumentieren, dass die Gebärdensprache in der Kantonsverfassung nichts Neues bringt. Die Gebärdensprache sei eine eigenständige Sprache und deshalb durch die Sprachfreiheit in der Bundesverfassung geschützt. Zudem erwecke die Nennung der Gebärdensprache Hoffnung, die nicht erfüllt werden könnten. Sicher lässt sich für die Gebärdensprache mehr tun. Doch für die Förderung der Gebärdensprache braucht es andere Mittel als die Kantonsverfassung.
Vergeblich wehren sich die Befürworter gegen den Streichungsantrag. Sie zweifeln daran, dass die Sprachfreiheit auch die Gebärdensprache umfasst. Zudem wollen sie, dass die Anerkennung der Gebärdensprache etwas auslöst: Nämlich Verbesserungen für die Gehörlosen. Kantonsrätin Thea Mauchle (SP), die selbst auf den Rollstuhl angewiesen ist, verliest eine Stellungnahme der Gehörlosen. In der Stellungnahme erklären die Gehörlosen, dass die Lautsprache für sie eine Fremdsprache sei. Doch um eine Fremdsprache zu lernen, brauche es eine Erstsprache. Und dies sei eben die Gebärdensprache. Ohne Gebärdensprache gebe es keine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und weniger berufliche Perspektiven. Mauchle schliesst ihre Ausführungen mit den Worten: «Geben Sie dieser fatalen Entwicklung endlich das nötige Gegensteuer, und manifestieren Sie damit, dass die Gehörlosen nicht weiterhin übergangen und ausgegrenzt werden.»
2022
Die künstliche Intelligenz
Früher suchte man Antworten im Internet. Heute antwortet es zurück. Aus einfachen Suchfeldern werden Gespräche, aus einzelnen Befehlen ganze Dialoge. Und Technik wird mehr denn je Teil unserer täglichen Kommunikation – inklusive überraschend persönlicher Gespräche.
Doch die Argumente nützen nichts. Der Verfassungsrat stimmt dem Streichungsantrag von FDP und Regierungsrat knapp mit 47:46 Stimmen zu. In der Sitzung des Verfassungsrats vom 2. Juli 2004 wendet sich das Blatt zu Gunsten der Befürworter. Die EVP-Fraktion stellt einen Rückkommensantrag, dem sich auch die CVP, die FDP und die SP anschliessen. Die Koalition setzt sich mit 63 gegen 22 Stimmen durch – die Gebärdensprache ist wieder in der Verfassung drin.
Doch die Anerkennung der Gebärdensprache ist nur ein Teilsieg. Denn die Anerkennung allein führt nicht zu einer Besserstellung der Gebärdensprache. Und so setzt die kantonale Anerkennung der Gebärdensprache keinesfalls einen Schlussstrich, die Stellung der Gebärdensprache zu verbessern. Seit der Kantonsverfassung wurden dazu mehrere Vorstösse eingereicht. Der aktuellste Vorstoss, eine Einzelinitiative von Uliana Ishchenko-Iten, will die Gebärdensprache im Kantonsrat und wo nötig auch in anderen kantonalen Institutionen einführen. Die Einzelinitiative wird am 26. Juni 2023 mit 125 Stimmen vorläufig unterstützt – nötig gewesen wären 60. Die Einzelinitiative ist aktuell beim Regierungsrat pendent.
Noch nicht am Ziel
Auch auf nationaler Ebene bleibt die Anerkennung der Gebärdensprache ein Thema. Mit einer parlamentarischen Initiative will die «Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur Nationalrat» (WBK-N) die Anerkennung der Gebärdensprache in einem Rahmengesetz regeln. Stimmt auch die Schwesterkommission des Ständerats zu, geht es an die Ausarbeitung. Der Bundesrat hingegen möchte die Gebärdensprache im Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) regeln – als Teil eines Gegenvorschlags zur sogenannten Behinderteninitiative. Doch die Vorschläge des Bundesrats stossen bei den Behindertenverbänden auf deutliche Kritik.
Wie es wohl weitergeht? Sicher ist: Solange die Gebärdensprache nicht zweifelsfrei anerkannt ist, werden die Gehörlosen sich weiter für ihr Anliegen einsetzen. Denn wer 200 Jahre für seine Sprache kämpft, wird diesen Kampf auch nach einem (weiteren) Rückschlag weiterführen.