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Ausbau der IV-Leistungen

IV – Ausbau oder Sparübung?
Zu den zen­tra­len Leis­tun­gen der In­va­li­den­ver­si­che­rung (IV) ge­hö­ren seit den 1960er Jah­ren Bei­trä­ge an Hilfs­mit­tel wie Hör­ge­rä­te. Da­mals er­hal­ten zwar nur Schwer­hö­ren­de ein Hör­ge­rät. Doch mit leis­tungs­fä­hi­ge­ren Hör­ge­rä­ten bis hin zum CI pro­fi­tie­ren auch zu­neh­mend stark schwer­hö­ren­de bis ge­hör­lo­se Per­so­nen von einem Hör­ge­rät.
Gleich­zei­tig stei­gen die be­ruf­li­chen Ansprü­che: Te­le­fo­nie­ren am Ar­beits­platz oder die Teil­nah­me an On­line-Sit­zun­gen wird auch für Hör­ge­rä­te-Trä­ger zur Pflicht. Brauch­te es dafür frü­her Hör­ge­rä­te mit Te­le­fonspu­len, ste­hen heute di­gi­ta­le und blue­tooth-fä­hi­ge Hör­ge­rä­te zur Ver­fü­gung. Das tech­ni­sche Po­ten­ti­al ist im Hin­blick auf die künst­li­che In­tel­li­genz bei den Hör­ge­rä­ten nicht ab­ge­schlos­sen. Dies hat je­doch sei­nen Preis.
Bei den Hörgeräten sparen
Die IV än­dert des­halb 2011 die Fi­nan­zie­rung für Hör­ge­rä­te. Schwer­hö­ren­de er­hal­ten seit­her eine tie­fe­re Fall­pau­scha­le. So müss­ten sich die Prei­se für ein Stan­dard­hör­ge­rät um die­sen Be­trag ein­pen­deln. Falls ein Stan­dard­hör­ge­rät für die be­ruf­li­chen An­for­de­run­gen nicht ge­nügt, kann ein Här­te­fall­ge­such ge­stellt wer­den. Neben dem Lohn prüft die IV unter an­de­rem auch die be­ruf­li­chen An­for­de­run­gen oder den po­ten­zi­el­len Nut­zen. Auch Care­a­r­beit kann als Här­te­fall gel­ten. Schwer­hö­ren­den-Ver­bän­de stel­len dafür Mus­ter­brie­fe zur Ver­fü­gung. Den­noch kann es zu Ab­leh­nun­gen kom­men, da die IV die auf­ge­führ­ten Grün­de als zu wenig stich­hal­tig er­ach­tet. Ein Ge­spräch mit der IV emp­fiehlt sich in sol­chen Fäl­len.
Tat­säch­lich er­zielt die IV durch den Sys­tem­wech­sel ab 2012 deut­li­che Ein­spa­run­gen, ge­mäss einer Stu­die von Theo Hut­ter sind es etwa 1 Mil­li­ar­de Fran­ken. Doch die Ein­spa­run­gen sind nicht eine Folge von sin­ken­den Prei­sen. Viel­mehr ver­zich­ten vor allem ein­kom­mens­schwa­che Schwer­hö­ren­de auf Hör­ge­rä­te. Sie kön­nen sich den Mehr­auf­wand zur Pau­scha­le nicht leis­ten.
Dabei hätte es auch eine so­zi­a­l­ver­träg­li­che­re Lö­sung ge­ge­ben. Denn um die Här­te­fäl­le ab­zu­klä­ren, wen­det die IV für fach­ärzt­li­che Ex­per­ti­sen ge­mäss Theo Hut­ter rund 15 Mio. Fran­ken auf. Dies ent­spricht etwa den 10 – 16 Mio. Fran­ken, die eine be­din­gungs­lo­se Ab­ga­be von Hör­ge­rä­ten ohne fach­ärzt­li­che Ex­per­ti­se ge­kos­tet hätte. Zudem sinkt bei einer be­din­gungs­lo­sen Ab­ga­be der ad­mi­nis­tra­ti­ve Auf­wand, die be­ruf­li­che Pro­duk­ti­vi­tät der Schwer­hö­ren­den steigt und so­zi­a­le Mehr­kos­ten bei der In­te­gra­ti­on von Schwer­hö­ren­den ver­rin­gern sich.
Telefonieren wie die Hörenden
Wie die Hö­ren­den den Hörer ab­neh­men und te­le­fo­nie­ren: Das wol­len die Ge­hör­lo­sen ab den 1970er Jah­ren auch. Die Tech­nik ist vor­han­den. Be­reits 1964 ver­bin­det der ge­hör­lo­se Phy­si­ker Ro­bert Weit­brecht ein Fax über das Modem mit dem In­ter­net und er­fin­det so das erste Schreib­te­le­fon. In der Schweiz dau­ert es je­doch bis ins Jahr 1979, bis der hö­ren­de Urs Lin­der und der ge­hör­lo­se Beat Kleeb das Schwei­zer Schreib­te­le­fon «Te­le­s­crit» pro­du­zie­ren. 1980 kom­men die ers­ten Te­le­s­crits mit einem Stü­ck­preis von 1600 Fran­ken auf den Markt.
Die Kos­ten müs­sen die Ge­hör­lo­sen vor­erst selbst be­zah­len. Erst 1983 über­nimmt die IV die Kos­ten. Trotz­dem sind 1984 be­reits 1000 Te­le­s­crit im Um­lauf. Auch in den Ge­schäfts­räu­men von Pro Au­di­to Zü­rich steht ein sol­ches Gerät. Das 1000. Te­le­s­crit er­hält Ruedi Graf aus den Hän­den Urs Lin­der und Prä­si­dent Beat Kleeb, dem Ge­schäfts­füh­rer bzw. des Prä­si­den­ten der «Ge­nos­sen­schaft Hör­ge­schä­dig­ten-Elek­tro­nik (GHE).
Ein wei­te­res Pro­blem bleibt: Die Kos­ten für das Te­le­fo­nie­ren mit Te­le­s­crit sind hoch und das Te­le­s­crit aus­ser­halb der Ge­hör­lo­sen­ge­mein­schaft wenig ver­brei­tet. Zudem braucht es einen Ver­mitt­lungs­dienst, falls Ge­hör­lo­se mit Hö­ren­den te­le­fo­nie­ren möch­ten. Dafür baut die Ge­hör­lo­sen­ge­mein­schaft schritt­wei­se in allen Sprach­re­gi­o­nen Te­le­fon­ver­mitt­lun­gen auf. 1995 wird die Te­le­fon­ver­mitt­lung für Ge­hör­lo­se als Grund­dienst­leis­tung im Fern­mel­de­ge­setz ver­an­kert. Die Swiss­com als ver­ant­wort­li­che Te­le­fon­ge­sell­schaft über­gibt den Auf­trag an die Ge­nos­sen­schaft Pro­com. Doch dafür braucht es 1998 zwi­schen Swiss­com, IV und Pro­com noch Dis­kus­si­o­nen zur Fi­nan­zie­rung.
Mo­der­ne Kom­mu­ni­ka­ti­ons­mit­tel wie Mes­sen­ger-Diens­te oder On­line-Pro­gram­me wie Teams er­set­zen heute zu­neh­mend das Te­le­s­crit. Den­noch ist das Te­le­s­crit ein wich­ti­ges Pio­nier­ge­rät, mit dem sich Ge­hör­lo­se und auch Hö­ren­de ver­hält­nis­mäs­sig schnell und be­quem ver­stän­di­gen konn­ten.
Es braucht mehr bezahlbare Dolmetscherinnen
1992 wer­den die ers­ten Ge­bär­den­dol­met­scher:innen di­plo­miert. Die ers­ten Dol­met­sche­rin­nen ver­wen­den zwar mehr LBG statt Ge­bär­den­spra­che. Doch nun kön­nen die Ge­hör­lo­sen erst­mals «Pro­fis» be­stel­len, die für sie z. B. beim Arzt über­set­zen – statt etwa auf Ver­wand­te oder sogar die ei­ge­nen Kin­der zu­rück­zu­grei­fen.
Das An­ge­bot stösst auf ein gros­ses Echo in der Ge­hör­lo­sen­ge­mein­schaft. Das An­ge­bot über­steigt die Nach­fra­ge deut­lich. Zudem über­nimmt die IV zu Be­ginn nicht alle Dol­met­sche­in­sät­ze. Als Folge muss die Dol­metsch­ver­mitt­lung viele Ge­su­che der Ge­hör­lo­sen ab­leh­nen.
Ab­leh­nun­gen sind heute deut­lich sel­te­ner ge­wor­den. Auch für die 2004 ein­ge­führ­ten Schrift­dol­met­sche­rin­nen über­nimmt die IV die Kos­ten. Die Schrift­dol­met­sche­rin­nen schrei­ben die ge­spro­che­ne Spra­che mit, die die Hör­be­hin­der­ten mit­le­sen kön­nen. Die «Schrif­ties», wie sie sich selbst nen­nen, schlies­sen so eine Lücke für nicht ge­bär­den­sprach­kom­pe­ten­te Per­so­nen. Den­noch: Ohne Pla­nung geht es beim Be­stel­len der Dol­met­scher:innen wei­ter­hin nicht.
Die Schere zwischen Grundrechten und der Finanzierbarkeit
Die For­de­rung von Ge­hör­lo­sen und Schwer­hö­ren­den nach be­ruf­li­cher und so­zi­a­ler In­te­gra­ti­on steht in einem Span­nungs­ver­hält­nis zur Fi­nan­zier­bar­keit der not­wen­di­gen Dienst­leis­tun­gen. Ob Hör­ge­rä­te­ver­sor­gung, Dol­metsch-Ein­sät­ze oder neue Hilfs­mit­tel: Die IV über­nimmt aus Sicht von Ge­hör­lo­sen und Schwer­hö­ren­den zu spät oder zu wenig der an­fal­len­den be­hin­der­ten­be­ding­ten Mehr­kos­ten. Die ak­tu­el­le Fi­nanz­la­ge der IV stimmt wenig zu­ver­sicht­lich, dass sich die Si­tua­ti­on bald än­dert.
Im Wi­der­spruch zu einer als re­strik­tiv emp­fun­de­nen Pra­xis steht der recht­li­che An­spruch auf sol­che «In­te­gra­ti­ons­leis­tun­gen». Diese sind im seit 2003 gel­ten­den Be­hin­der­ten-Gleich­stel­lungs­ge­setz oder in der 2014 ra­ti­fi­zier­ten UNO-Be­hin­der­ten­kon­ven­ti­on fest­ge­hal­ten. Auch die am 5. Sep­tem­ber 2024 von Be­hin­der­ten­ver­bän­den ein­ge­reich­te In­klu­si­ons­i­n­i­tia­ti­ve ver­langt deut­li­che Ver­bes­se­run­gen bei der In­te­gra­ti­on von Men­schen mit einer Be­hin­de­rung. Die For­de­run­gen gehen teil­wei­se über den ak­tu­el­len Sta­tus quo her­aus. Wie sich die­ser Wi­der­spruch zwi­schen der Stär­kung der Be­hin­der­ten­rech­te und der Fi­nan­zier­bar­keit lösen lässt, wird die Zu­kunft zei­gen.

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