Ausbau der IV-Leistungen
IV – Ausbau oder Sparübung?
Zu den zentralen Leistungen der Invalidenversicherung (IV) gehören seit den 1960er Jahren Beiträge an Hilfsmittel wie Hörgeräte. Damals erhalten zwar nur Schwerhörende ein Hörgerät. Doch mit leistungsfähigeren Hörgeräten bis hin zum CI profitieren auch zunehmend stark schwerhörende bis gehörlose Personen von einem Hörgerät.
Gleichzeitig steigen die beruflichen Ansprüche: Telefonieren am Arbeitsplatz oder die Teilnahme an Online-Sitzungen wird auch für Hörgeräte-Träger zur Pflicht. Brauchte es dafür früher Hörgeräte mit Telefonspulen, stehen heute digitale und bluetooth-fähige Hörgeräte zur Verfügung. Das technische Potential ist im Hinblick auf die künstliche Intelligenz bei den Hörgeräten nicht abgeschlossen. Dies hat jedoch seinen Preis.
Bei den Hörgeräten sparen
Die IV ändert deshalb 2011 die Finanzierung für Hörgeräte. Schwerhörende erhalten seither eine tiefere Fallpauschale. So müssten sich die Preise für ein Standardhörgerät um diesen Betrag einpendeln. Falls ein Standardhörgerät für die beruflichen Anforderungen nicht genügt, kann ein Härtefallgesuch gestellt werden. Neben dem Lohn prüft die IV unter anderem auch die beruflichen Anforderungen oder den potenziellen Nutzen. Auch Carearbeit kann als Härtefall gelten. Schwerhörenden-Verbände stellen dafür Musterbriefe zur Verfügung. Dennoch kann es zu Ablehnungen kommen, da die IV die aufgeführten Gründe als zu wenig stichhaltig erachtet. Ein Gespräch mit der IV empfiehlt sich in solchen Fällen.
Tatsächlich erzielt die IV durch den Systemwechsel ab 2012 deutliche Einsparungen, gemäss einer Studie von Theo Hutter sind es etwa 1 Milliarde Franken. Doch die Einsparungen sind nicht eine Folge von sinkenden Preisen. Vielmehr verzichten vor allem einkommensschwache Schwerhörende auf Hörgeräte. Sie können sich den Mehraufwand zur Pauschale nicht leisten.
Dabei hätte es auch eine sozialverträglichere Lösung gegeben. Denn um die Härtefälle abzuklären, wendet die IV für fachärztliche Expertisen gemäss Theo Hutter rund 15 Mio. Franken auf. Dies entspricht etwa den 10 – 16 Mio. Franken, die eine bedingungslose Abgabe von Hörgeräten ohne fachärztliche Expertise gekostet hätte. Zudem sinkt bei einer bedingungslosen Abgabe der administrative Aufwand, die berufliche Produktivität der Schwerhörenden steigt und soziale Mehrkosten bei der Integration von Schwerhörenden verringern sich.
Telefonieren wie die Hörenden
Wie die Hörenden den Hörer abnehmen und telefonieren: Das wollen die Gehörlosen ab den 1970er Jahren auch. Die Technik ist vorhanden. Bereits 1964 verbindet der gehörlose Physiker Robert Weitbrecht ein Fax über das Modem mit dem Internet und erfindet so das erste Schreibtelefon. In der Schweiz dauert es jedoch bis ins Jahr 1979, bis der hörende Urs Linder und der gehörlose Beat Kleeb das Schweizer Schreibtelefon «Telescrit» produzieren. 1980 kommen die ersten Telescrits mit einem Stückpreis von 1600 Franken auf den Markt.
Die Kosten müssen die Gehörlosen vorerst selbst bezahlen. Erst 1983 übernimmt die IV die Kosten. Trotzdem sind 1984 bereits 1000 Telescrit im Umlauf. Auch in den Geschäftsräumen von Pro Audito Zürich steht ein solches Gerät. Das 1000. Telescrit erhält Ruedi Graf aus den Händen Urs Linder und Präsident Beat Kleeb, dem Geschäftsführer bzw. des Präsidenten der «Genossenschaft Hörgeschädigten-Elektronik (GHE).
Ein weiteres Problem bleibt: Die Kosten für das Telefonieren mit Telescrit sind hoch und das Telescrit ausserhalb der Gehörlosengemeinschaft wenig verbreitet. Zudem braucht es einen Vermittlungsdienst, falls Gehörlose mit Hörenden telefonieren möchten. Dafür baut die Gehörlosengemeinschaft schrittweise in allen Sprachregionen Telefonvermittlungen auf. 1995 wird die Telefonvermittlung für Gehörlose als Grunddienstleistung im Fernmeldegesetz verankert. Die Swisscom als verantwortliche Telefongesellschaft übergibt den Auftrag an die Genossenschaft Procom. Doch dafür braucht es 1998 zwischen Swisscom, IV und Procom noch Diskussionen zur Finanzierung.
Moderne Kommunikationsmittel wie Messenger-Dienste oder Online-Programme wie Teams ersetzen heute zunehmend das Telescrit. Dennoch ist das Telescrit ein wichtiges Pioniergerät, mit dem sich Gehörlose und auch Hörende verhältnismässig schnell und bequem verständigen konnten.
Es braucht mehr bezahlbare Dolmetscherinnen
1992 werden die ersten Gebärdendolmetscher:innen diplomiert. Die ersten Dolmetscherinnen verwenden zwar mehr LBG statt Gebärdensprache. Doch nun können die Gehörlosen erstmals «Profis» bestellen, die für sie z. B. beim Arzt übersetzen – statt etwa auf Verwandte oder sogar die eigenen Kinder zurückzugreifen.
Das Angebot stösst auf ein grosses Echo in der Gehörlosengemeinschaft. Das Angebot übersteigt die Nachfrage deutlich. Zudem übernimmt die IV zu Beginn nicht alle Dolmetscheinsätze. Als Folge muss die Dolmetschvermittlung viele Gesuche der Gehörlosen ablehnen.
Ablehnungen sind heute deutlich seltener geworden. Auch für die 2004 eingeführten Schriftdolmetscherinnen übernimmt die IV die Kosten. Die Schriftdolmetscherinnen schreiben die gesprochene Sprache mit, die die Hörbehinderten mitlesen können. Die «Schrifties», wie sie sich selbst nennen, schliessen so eine Lücke für nicht gebärdensprachkompetente Personen. Dennoch: Ohne Planung geht es beim Bestellen der Dolmetscher:innen weiterhin nicht.
Die Schere zwischen Grundrechten und der Finanzierbarkeit
Die Forderung von Gehörlosen und Schwerhörenden nach beruflicher und sozialer Integration steht in einem Spannungsverhältnis zur Finanzierbarkeit der notwendigen Dienstleistungen. Ob Hörgeräteversorgung, Dolmetsch-Einsätze oder neue Hilfsmittel: Die IV übernimmt aus Sicht von Gehörlosen und Schwerhörenden zu spät oder zu wenig der anfallenden behindertenbedingten Mehrkosten. Die aktuelle Finanzlage der IV stimmt wenig zuversichtlich, dass sich die Situation bald ändert.
Im Widerspruch zu einer als restriktiv empfundenen Praxis steht der rechtliche Anspruch auf solche «Integrationsleistungen». Diese sind im seit 2003 geltenden Behinderten-Gleichstellungsgesetz oder in der 2014 ratifizierten UNO-Behindertenkonvention festgehalten. Auch die am 5. September 2024 von Behindertenverbänden eingereichte Inklusionsinitiative verlangt deutliche Verbesserungen bei der Integration von Menschen mit einer Behinderung. Die Forderungen gehen teilweise über den aktuellen Status quo heraus. Wie sich dieser Widerspruch zwischen der Stärkung der Behindertenrechte und der Finanzierbarkeit lösen lässt, wird die Zukunft zeigen.