Der Weg zum ZGSZ
Namenwechsel
Das Zentrum für Gehör und Sprache hat in seiner 200-jährigen Geschichte häufig den Namen gewechselt. Mit dem Namenswechsel reagiert die Institution auf gesellschaftliche Veränderungen. Zum Beispiel führt die Anstalt mit der Verstaatlichung den Zusatz «Kantonal» im Namen. Oder die Gehörlosenschule streicht das nicht mehr zeitgemässe Wort «taubstumm» aus der offiziellen Bezeichnung. Das sich wandelnde pädagogische Verständnis wird jedoch im Namenwechsel nicht abgedeckt.
Das Zentrum
Die Gehörlosenschule ist am Ende der 1990er Jahre noch Teil der kantonalen Verwaltung. Doch längst ist die GSZ aus seinem Standort in Wollishofen hinausgewachsen. Mitarbeiter:innen betreuen etwa gehörlose oder schwerhörige Kinder in der Volksschule im gesamten Kanton Zürich. Die verschiedenen Dienstleistungen und Angebote unter einen Hut zu bringen ist herausfordernd.
Das kantonale «Korsett» passt für die «alte Gehörlosenschule» längst nicht mehr. Unter Direktor Jan Keller passt die Gehörlosenschule ihre historisch gewachsenen Strukturen und den Namen an. Die zentrale Verwaltung wird bei Direktor Jan Keller konzentriert. Fachabteilungen wie die «Frühforderung» oder die «Beratung» erhalten mehr Kompetenzen. Mit dem Begriff «Zentrum» wird sichergestellt, dass alle Dienstleistungen unter dem gleichen Namen erbracht werden. Seit 2005 tritt das Zentrum für Gehör und Sprache ZGSZ nun unter diesem Namen auf.
Die angepassten Abläufe benötigen eine neue gesetzliche Grundlage. 2007 verabschiedet der Regierungsrat ein Gesetz, um das ZGSZ aus der Verwaltung auszugliedern. Neu soll das ZGSZ als selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt geführt werden. Mit der Ausgliederung bleibt das jahrhundertealte Know-how und der Bildungsauftrag für gehörlose, schwerhörige und sprachgebrechliche Kinder erhalten. Gleichzeitig bietet die Ausgliederung dem ZGSZ unternehmerische Verantwortung und Freiraum für eine eigenständige Entwicklung. Der oberste Führungsrat bildet der Zentrumsrat.
Eine neue Ära
Der Regierungsrat hat zwar das erforderliche Gesetz für die Ausgliederung ausgearbeitet. Der abschliessende Entscheid fällt jedoch im Kantonsrat. Und dort erringen die Gehörlosen einen wichtigen Sieg: Mit grosser Mehrheit stimmt der Kantonsrat einem Antrag zu, dass dem Zentrumsrat mindestens eine gehörlose oder sprachgebrechliche Person angehören muss. Mit dieser für die Gehörlosen gewichtigen Änderung verabschiedet der Kantonsrat das Gesetz «Gesetz über das Zentrum für Gehör und Sprache» am 11. Februar 2008. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2009 in Kraft und macht den Weg frei für eine neue Ära.