Der Wandel zur Taubstummenanstalt
1798–1799
Im Januar 1798 marschiert die französische Armee über die Waadt herkommend in die Schweiz ein. Bereits am 27. April 1798 stehen die Franzosen in Zürich. 1799 wird Zürich Kriegsschauplatz zwischen französischen, österreichischen und russischen Truppen werden.
Die Not in der Bevölkerung wächst schnell. Nicht nur muss die Bevölkerung jeden Monat eine Kriegssteuer zahlen. Auch die direkten Kriegsfolgen treffen sie hart. Ernten werden durch Pferde oder die Truppenlager vernichtet, ganze Ortschaften abgebrannt, und es kommt zu Plünderungen. Wegen der kriegerischen Ereignisse gibt es kaum Vorräte, die Zufuhr neuer Vorräte erweist sich als ungenügend.
Das Erwerbsleben bricht zusammen. Zudem kommen aus den umliegenden Gebieten so viele Bettler nach Zürich, dass sie eine Gefahr für die öffentliche Ordnung werden. Allein aus dem neu geschaffenen Kanton Linth kommen nach und nach in 40 Transporten 2’478 Personen nach Zürich.
Die Zürcherische Hülfsgesellschaft
In dieser Notlage wird 1799 die Zürcherische Hülfsgesellschaft unter der Führung des Stadtarztes Johann Caspar Hirzel (1751–1817) gegründet. Mit der Beschaffung und Verteilung von Nahrungsmitteln will sie die grösste Not um Zürich lindern. Um den Bettel zu bekämpfen, soll eine Arbeitsanstalt geschaffen werden. Armen-, Lehr- und Arbeitsschulen öffnen ihre Türen und werden der Hülfsgesellschaft unterstellt. Zudem soll eine Darlehungsanstalt eingerichtet werden.
Diese unterstützt Menschen, die ihr Hab und Gut bei Plünderungen oder Bränden verloren haben, gegen eine Hypothek mit Bargeld. Doch bereits 1801 wird die Blindenfürsorge in der Hülfsgesellschaft diskutiert. Die Idee stösst auf Zustimmung. Doch nochmaliges Kriegsgeschehen verhindert eine rasche Umsetzung. Am 14. April 1808 trägt Stadtarzt Hirzel seine Ideen für Anstalt für Blinde und Stumme vor. Die Blindenanstalt soll sofort realisiert werden. Um eine Vorstellung über die Anzahl Blinden und Taubstummen zu bekommen, verschickt die Hülfsgesellschaft einen Fragebogen an alle Geistlichen im Kanton Zürich.
Das Resultat der Umfrage zeigt: 1808 zählt der Kanton Zürich 261 Blinde und 218 Taubstumme. Zugleich lanciert die Hülfsgesellschaft eine Spendensammlung, die erfolgreich verläuft. Die Würfel sind gefallen: Eine Blindenanstalt soll es werden. Nun fehlt nur noch der Blindenlehrer. Auch diesen hatte Präsident Hirzel zur Hand. 1808 macht er an einer Versammlung in Lenzburg die Bekanntschaft mit Gottlieb Funk (1776–1819).
Hirzel lädt Funk nach Zürich ein, wo er 1809 auf Probe zwei Mädchen unterrichtet. Die Resultate sind nicht nur überaus zufriedenstellend, sondern lösen in der Gesellschaft grosses Erstaunen aus. Hirzel wird als erster Blindenlehrer der Blindenanstalt angestellt. Einer Eröffnung der Blindenanstalt auf Januar 1810 steht somit nichts mehr im Wege. Stifter und erster Vorsteher wird Johann Caspar Hirzel.
Die Existenz der Blindenanstalt
Bis 1825 nimmt jedoch die Anzahl blinder Zöglinge ab. Eine erneute Blindenzählung von 1826 ergibt zudem nur noch 156 Blinde im Kanton Zürich. Ein Grund ist die Schutzpockenimpfung. Mit der Impfung gibt es weniger Kinder, die wegen der Pocken erblinden. Doch auch aus Kostengründen sind Gemeinden oder Eltern nicht bereit, blinde Kinder in die Anstalt zu geben. Trotz intensiver Werbung und dem Angebot, arme blinde Kinder unentgeltlich zu unterrichten, nimmt der Bestand ab. Die Existenz der Blindenanstalt ist gefährdet.
Was tun? Eine Erweiterung zu einer Taubstummenanstalt soll die Schülerzahlen wieder heben. Die Voraussetzungen sind in Zürich günstig. 1817 wird Johann Conrad Ulrich (1761–1828) zum Vorsteher gewählt. Ulrich ist Oberrichter, Vizepräsident der Blindenanstalt und Mitglied der Lehrerkommission.
Ulrich hat auch eine Vergangenheit im Taubstummenunterricht. Er gilt als der erste professionelle Taubstummenlehrer der Schweiz (Verweis auf 1.3.2 Menschenbild im 19. Jahrhundert, Kropfgehörlosigkeit, Nachweis der Bildungsfähigkeit). Zudem hat 1825 mit Ignaz Thomas Scherr ein Fachmann für Blinden- und Taubstummenbildung die Stelle als Oberlehrer übernommen.
Doch ist es überhaupt möglich, taubstumme und blinde Kinder gleichzeitig zu unterrichten? Scherr hat keine Probleme, einen entsprechenden Lehrplan aufzustellen. Auch den Knaben Ulrich Steffen auf Probe zu unterrichten, stellt ihn vor keine Probleme. Die Prüfung von Steffen verläuft äusserst zufriedenstellend; es werden weitere taubstumme Kinder aufgenommen. Aus der Blindenanstalt wird die Blinden- und Taubstummenanstalt.