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Der Wandel zur Taubstummenanstalt

1798–1799

Im Ja­nu­ar 1798 mar­schiert die fran­zö­si­sche Armee über die Waadt her­kom­mend in die Schweiz ein. Be­reits am 27. April 1798 ste­hen die Fran­zo­sen in Zü­rich. 1799 wird Zü­rich Kriegs­schau­platz zwi­schen fran­zö­si­schen, ös­ter­rei­chi­schen und rus­si­schen Trup­pen wer­den.
Die Not in der Be­völ­ke­rung wächst schnell. Nicht nur muss die Be­völ­ke­rung jeden Monat eine Kriegs­steu­er zah­len. Auch die di­rek­ten Kriegs­fol­gen tref­fen sie hart. Ern­ten wer­den durch Pfer­de oder die Trup­pen­la­ger ver­nich­tet, ganze Ort­s­chaf­ten ab­ge­brannt, und es kommt zu Plün­de­run­gen. Wegen der krie­ge­ri­schen Er­eig­nis­se gibt es kaum Vor­rä­te, die Zu­fuhr neuer Vor­rä­te er­weist sich als un­ge­nü­gend.
Das Er­werbs­le­ben bricht zu­sam­men. Zudem kom­men aus den um­lie­gen­den Ge­bie­ten so viele Bett­ler nach Zü­rich, dass sie eine Ge­fahr für die öf­fent­li­che Ord­nung wer­den. Al­lein aus dem neu ge­schaf­fe­n­en Kan­ton Linth kom­men nach und nach in 40 Trans­por­ten 2’478 Per­so­nen nach Zü­rich.
Die Zürcherische Hülfsgesellschaft
In die­ser Not­la­ge wird 1799 die Zür­che­ri­sche Hülfs­ge­sell­schaft unter der Füh­rung des Stadt­a­rz­tes Jo­hann Cas­par Hir­zel (1751–1817) ge­grün­det. Mit der Be­schaf­fung und Ver­tei­lung von Nah­rungs­mit­teln will sie die gröss­te Not um Zü­rich lin­dern. Um den Bet­tel zu be­kämp­fen, soll eine Ar­beits­an­stalt ge­schaf­fen wer­den. Armen-, Lehr- und Ar­beits­schu­len öff­nen ihre Türen und wer­den der Hülfs­ge­sell­schaft un­ter­stellt. Zudem soll eine Dar­le­hungs­an­stalt ein­ge­rich­tet wer­den.
Diese un­ter­stützt Men­schen, die ihr Hab und Gut bei Plün­de­run­gen oder Brän­den ver­lo­ren haben, gegen eine Hy­po­thek mit Bar­geld. Doch be­reits 1801 wird die Blin­den­für­sor­ge in der Hülfs­ge­sell­schaft dis­ku­tiert. Die Idee stösst auf Zu­stim­mung. Doch noch­ma­li­ges Kriegs­ge­sche­hen ver­hin­dert eine ra­sche Um­set­zung. Am 14. April 1808 trägt Stadt­a­rzt Hir­zel seine Ideen für An­stalt für Blin­de und Stum­me vor. Die Blin­de­n­an­stalt soll so­fort re­a­li­siert wer­den. Um eine Vor­stel­lung über die An­zahl Blin­den und Taub­stum­men zu be­kom­men, ver­schickt die Hülfs­ge­sell­schaft einen Fra­ge­bo­gen an alle Geist­li­chen im Kan­ton Zü­rich.
Das Re­sul­tat der Um­fra­ge zeigt: 1808 zählt der Kan­ton Zü­rich 261 Blin­de und 218 Taub­stum­me. Zu­gleich lan­ciert die Hülfs­ge­sell­schaft eine Spen­den­samm­lung, die er­folg­reich ver­läuft. Die Wür­fel sind ge­fal­len: Eine Blin­de­n­an­stalt soll es wer­den. Nun fehlt nur noch der Blin­den­leh­rer. Auch die­sen hatte Prä­si­dent Hir­zel zur Hand. 1808 macht er an einer Ver­samm­lung in Lenz­burg die Be­kannt­schaft mit Gott­lieb Funk (1776–1819).
Hir­zel lädt Funk nach Zü­rich ein, wo er 1809 auf Probe zwei Mäd­chen un­ter­rich­tet. Die Re­sul­ta­te sind nicht nur über­aus zu­frie­den­stel­lend, son­dern lösen in der Ge­sell­schaft gros­ses Er­stau­nen aus. Hir­zel wird als ers­ter Blin­den­leh­rer der Blin­de­n­an­stalt an­ge­stellt. Einer Er­öff­nung der Blin­de­n­an­stalt auf Ja­nu­ar 1810 steht somit nichts mehr im Wege. Stif­ter und ers­ter Vor­ste­her wird Jo­hann Cas­par Hir­zel.
Die Existenz der Blindenanstalt
Bis 1825 nimmt je­doch die An­zahl blin­der Zög­lin­ge ab. Eine er­neu­te Blin­den­zäh­lung von 1826 er­gibt zudem nur noch 156 Blin­de im Kan­ton Zü­rich. Ein Grund ist die Schutz­po­cken­imp­fung. Mit der Imp­fung gibt es we­ni­ger Kin­der, die wegen der Po­cken er­blin­den. Doch auch aus Kos­ten­grün­den sind Ge­mein­den oder El­tern nicht be­reit, blin­de Kin­der in die An­stalt zu geben. Trotz in­ten­si­ver Wer­bung und dem An­ge­bot, arme blin­de Kin­der un­ent­gelt­lich zu un­ter­rich­ten, nimmt der Be­stand ab. Die Exis­tenz der Blin­de­n­an­stalt ist ge­fähr­det.
Was tun? Eine Er­wei­te­rung zu einer Taub­stum­me­n­an­stalt soll die Schü­ler­zah­len wie­der heben. Die Vor­aus­set­zun­gen sind in Zü­rich güns­tig. 1817 wird Jo­hann Con­rad Ul­rich (1761–1828) zum Vor­ste­her ge­wählt. Ul­rich ist Ober­rich­ter, Vi­ze­prä­si­dent der Blin­de­n­an­stalt und Mit­glied der Leh­rer­kom­mis­si­on.
Ul­rich hat auch eine Ver­gan­gen­heit im Taub­stum­men­un­ter­richt. Er gilt als der erste pro­fes­si­o­nel­le Taub­stum­men­leh­rer der Schweiz (Ver­weis auf 1.3.2 Men­schen­bild im 19. Jahr­hun­dert, Kropf­ge­hör­lo­sig­keit, Nach­weis der Bil­dungs­fä­hig­keit). Zudem hat 1825 mit Ignaz Tho­mas Scherr ein Fach­mann für Blin­den- und Taub­stum­men­bil­dung die Stel­le als Ober­leh­rer über­nom­men.
Doch ist es über­haupt mög­lich, taub­stum­me und blin­de Kin­der gleich­zei­tig zu un­ter­rich­ten? Scherr hat keine Pro­ble­me, einen ent­spre­chen­den Lehr­plan auf­zu­stel­len. Auch den Kna­ben Ul­rich Stef­fen auf Probe zu un­ter­rich­ten, stellt ihn vor keine Pro­ble­me. Die Prü­fung von Stef­fen ver­läuft äus­serst zu­frie­den­stel­lend; es wer­den wei­te­re taub­stum­me Kin­der auf­ge­nom­men. Aus der Blin­de­n­an­stalt wird die Blin­den- und Taub­stum­me­n­an­stalt.

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