Ausbau des Bildungsangebots
Nach dem Zweiten Weltkrieg erlebt die Schweiz eine ungewöhnlich lange Phase des wirtschaftlichen Aufschwungs. Der Wirtschaftsaufschwung verbessert die Situation für die Gehörlosen auf dem Arbeitsmarkt. Doch Gehörlosenfachleute wie Johannes Hepp schauen trotzdem skeptisch in die Zukunft. Sie rechnen damit, dass der Aufschwung bald vorbei ist. Und dann werden die Gehörlosen wohl wieder als Erste auf der Strasse stehen.
Arbeitslosigkeit trotz Berufslehre
Die Sorge ist nicht unberechtigt. In den 1930er Jahren ist es für die Gehörlosen schwierig, überhaupt eine Lehrstelle zu finden. Und selbst wenn Gehörlose eine Lehrstelle ergattern: Das Absolvieren einer Lehre mit Berufsschule und das erfolgreiche Bestehen einer Lehrabschlussprüfung erhöht die Anforderungen beinahe ins Unmögliche.
Walter Kunz, damals noch Lehrer an der Blinden -und Taubstummenanstalt, führt 1939 eine Untersuchung zur Arbeitslosigkeit von Gehörlosen durch. Eine Berufslehre schützt zu Beginn des Zweiten Weltkriegs Gehörlose nicht vor Arbeitslosigkeit. Gehörlose mit einer Berufslehre sind sogar häufiger arbeitslos als Ungelernte. Die sogenannten Taubstummenberufe wie Schuhmacher, Schneider oder Schreiner sind offenbar besonders krisenanfällig.
1971
Die E-Mail
Ein Experiment zwischen zwei Computern – mit einem @ als Verbindung. Lange bevor Webseiten, Browser und Suchmaschinen unseren Alltag prägen, verschickt Ray Tomlinson die erste E-Mail. Was zuerst den Arbeitsalltag verändert, wird in den 90ern persönlich. Und irgendwann kennen wir alle den legendären Satz: «You’ve got mail.»
Der Aufbau der modernen Gehörlosenbildung
Während die Schweizer Wirtschaft nach dem Zweiten Weltkrieg anzieht, sind Gehörlose immer noch mit den gleichen Herausforderungen konfrontiert: Sie sind intelligent genug für anspruchsvolle Berufe, es fehlt ihnen jedoch zum einen eine begleitende Berufsschule, die auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Zwar gibt es seit 1934 die Lehrwerkstätte für Gehörlose in Oerlikon. Doch die Lehrwerkstätte gerät kurz nach ihrer Gründung in eine finanzielle Schieflage und wird 1949 eingestellt. Für die Ausbildung von gehörlosen Lehrlingen braucht es einen Neustart.
Zum anderen fehlt ihnen das Know-how, um in der Berufsschule zu bestehen. Denn die Gehörlosen stehen bis zur Gründung der heutigen SEK3 nach Schulaustritt faktisch nur mit einem Primarschul-Abschluss da. Die «Verordnung über die kantonale Taubstummenschule Zürich» von 1969 sieht für die Ausbildung gehörloser Kinder zwei Jahre Kindergarten und 10 Jahre Unterricht vor. Die Grundschule bzw. Primarschule dauert in der Gehörlosenschule acht Jahre, die Oberstufe hingegen nur zwei Jahre.
Die Taubstummenanstalten können die Herausforderungen nicht lösen. 1954 entsteht deshalb die Berufsschule für Hörgeschädigte (BsfH) für die berufsbegleitende Lehre. Doch die Erfahrungen aus der Gewerbeschule bzw. der BsfH zeigen: Das fehlende Schulwissen belastet die Berufsschule unnötig. So wird 1959 die Oberstufenschule für Gehörlose (heute SEK3 - Oberstufe für Gehörlose und Schwerhörige) in Zürich eröffnet.
Von Beginn an ist sie überregional organisiert. Sie schliesst an die regionale Grundausbildung in den Gehörlosenschulen Riehen, Hohenrain, Münchenbuchsee, St. Gallen und Zürich an. Deshalb braucht es auch Übernachtungsgelegenheiten. Als das Gehörlosenzentrum entsteht, sind auch Unterkünfte für die Oberstufenschule vorgesehen.
Seit der Gründung hat die Oberstufenschule für Gehörlose mehrmals ihren Namen geändert, von der «Oberstufenschule für gutbegabte Gehörlose» hin zur heutigen SEK3 - Oberstufe für Gehörlose und Schwerhörige. Vorerst sollten nur die besten Schüler:innen eine weiterführende Schule besuchen. In den 1960er Jahren profitieren jedoch auch die «schwächeren» gehörlosen Schüler:innen von einem weiterführenden Unterricht.
Zudem wird der vorerst nur ein Jahr dauernde Unterricht bis 1982 auf drei Schuljahre ausgedehnt. Dieser längere Unterricht ist die Basis, um Gehörlosen einen gleichen Sekundarabschluss wie für die Hörenden anzubieten. Zudem öffnet sich die SEK3 gegenüber schwerhörigen Schüler:innen, welche in Teilintegrationsklassen aufgenommen werden.
1959: Der Start der SEK3
Das Projekt einer weiterführenden Schule für Gehörlose findet auch die finanzielle Unterstützung des Kantons. Der Regierungsrat unterstützt die Oberstufenschule 1959 mit 10'000 Franken. Zwar ist die geplante Klasse nach Meinung des Regierungsrats mit acht Schülern eher klein. Doch immerhin sind fünf Schüler:innen Zürcher bzw. Zürcherinnen, und der Regierungsrat hält die Oberstufenschule für zukunftsweisend. Ausserdem sind bald IV-Beiträge zu erwarten, was das Risiko eher überschaubar macht.
Der Regierungsrat sollte mit seiner Prognose recht behalten. 1964 anerkennt das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) die Oberstufenschule. Seither erhält die Schule von der Invalidenversicherung (IV) Beiträge. Weiter übernehmen die Gemeinden der gehörlosen Schüler:innen und die Kantone einen Beitrag. Im Fall des Kantons Zürich ist dies seit 1986 der Fall. Die Voraussetzung für die Beiträge ist die Anerkennung der SEK3 als Sonderschule, die der Regierungsrat bereits 1979 beschliesst.
Eigene Wege geht die Oberstufe für Gehörlose auch bei ihrem Standort. Seit 1961 ist die SEK3 im Schulhaus Hans Asper untergebracht. So entstehen bereits früh Formen der integrativen Schulung. Gehörlose und hörende Schüler:innen teilen sich heute nicht nur das Schulhaus und die Schulklassen. Sie verbringen auch miteinander die Pause oder diskutieren im Schülerrat gemeinsame Anliegen. Im Mittagshort mischen sich gehörlose, schwerhörige und hörende Schüler:innen. Auch gemeinsame Lager, Ausflüge oder Projektwochen bieten die Gelegenheit, dass hörende, gehörlose und schwerhörende Schüler:innen sich besser kennenlernen und austauschen können.