Verzicht auf die Blindenanstalt, Rückgang der Schülerzahlen
Wie es der Name «Blinden - und Taubstummenanstalt» sagt, steht in Zürich seit 1826 eine Doppelanstalt. Oft hat man beim Durchblättern älterer Jubiläumsschriften das Gefühl: Die Blindenanstalt hat ein wesentlich grösseres Prestige als die Taubstummenanstalt. Weshalb kam dann dieses abrupte Ende der Blindenschulung in Zürich?
Der Grund liegt in der Ursache der Blindheit. Im 19. Jahrhundert erblinden viele Kinder wegen einer Krankheit oder wegen der schlechten hygienischen Verhältnisse. Die erblich bedingte Blindheit ist nur eine von vielen möglichen Ursachen. Bessere hygienische Verhältnisse oder eine bessere Krankheitsfürsorge bringen deshalb die Schülerzahlen zum Sinken.
Genau dies passiert im Kanton Zürich: Anfang des 20 Jahrhunderts geht die Jugendblindheit zurück. 1919 besuchen noch 29 Kinder die Blindenanstalt, davon 18 aus dem Kanton Zürich. 1939 zählt die Blinden- und Taubstummenanstalt nur noch 13 Schüler, davon 5 aus Zürich. Dass die Schülerzahlen wieder steigen, ist für die Leitung der Blinden- und Taubstummenanstalt nicht realistisch.
Der Kampf um die Blindenschule
Bereits seit 1935 verlangt die Aufsichtskommission der Blinden- und Taubstummenanstalt vom Regierungsrat, die Blindenabteilung aufzuheben. Dafür würden die blinden Kinder in der Blindenanstalt Spiez (heute Blindenschule Zollikofen) geschult. Gegen diese Pläne gibt es Widerstand. Kantonsrat Haegi von Affoltern am Albis reicht am 29. April 1935 eine Motion ein, um die Aufhebung zu stoppen. In seiner Begründung vom 8. Juli 1935 bringt Hegi vor allem drei Argumente vor:
1.
Der Staat habe die Anstalt übernommen, nun müsse er auch die Beschulung der Blinden sicherstellen. Es sei für den Kanton schlicht unwürdig, seine blinden Kinder nach Spiez zu exportieren.
2.
Auch aus pädagogischen Gründen komme eine Schliessung der Blindenabteilung nicht in Frage. Seit hundert Jahren habe die Schulung von Taubstummen und Unterricht gut funktioniert. Der Unterricht sei zufriedenstellend, und kleine Klassen förderten den individuellen Unterricht. Ausserdem schätzten die Eltern die Nähe zur Anstalt.
3.
Schliesslich lässt Hegi finanzielle Argumente nicht gelten. Jährlich wende der Staat [ergänzt: bezogen auf die Zeit von 1935] fünf Millionen Franken für kantonale Anstalten auf. Dass der eher geringe Betrag für die Blindenanstalt nun plötzlich nicht mehr tragbar sein solle, leuchte nicht ein. Wenn schon solle man beim aufgeblähten Lehrkörper sparen.
1901
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Zwischen Pädagogik und Wirtschaftlichkeit
Zwar teilt der Regierungsrat die Einschätzung von Motionär Haegi nicht und sieht bei der Blindenanstalt Handlungsbedarf. Immerhin sei die Lage nicht so kritisch, so dass man auch zuwarten könne. Gegen die Motion Haegi nimmt am 15. Juli für die Regierung der Erziehungsdirektor Dr. Karl Hafner Stellung:
Aus pädagogischer Sicht lasse sich 1935 eine gemeinsame Beschulung von Taubstummen und Blinden nicht rechtfertigen. Die Bedürfnisse der beiden Behindertengruppen seien zu gegensätzlich. Deshalb müsse man blinde und taubstumme Schüler:innen voneinander getrennt halten. Da wesentlich mehr Taubstumme als Blinde die Anstalt besuchen, könnten sich Blinde benachteiligt fühlen.
Dass sich die Blindenanstalt nicht rentiere, sei nicht die Schuld des aufgeblähten Lehrpersonals. Nur mit einer hohen Belegung würden die Kosten sinken. Wegen sinkender Schülerzahlen gehe der Trend Richtung Konzentration. Bevorzugt würde zwar eine deutschschweizerische Blindenanstalt. Doch gegen diese Idee gebe es zu viel Widerstand. Deshalb scheint die Privatblindenanstalt Spiez die beste Lösung. Denn im Gegensatz sei diese besser ausgestattet als die Zürcher Anstalt.
Die Stellungnahme von Erziehungsdirektor Hafner vermögen den Kantonsrat nicht zu überzeugen. Die Diskussion im Kantonsrat verläuft kritisch, die Argumente von Motionär Haegi leuchten ein. Mit 92 zu 0 Stimmen überweist der Kantonsrat die Motion.
Die Verlegung nach Spiez
Wie versprochen sistiert der Regierungsrat die Aufhebung der Blindenanstalt. Erst 1940 wird der Regierungsrat aktiv, nachdem der Kantonsrat die Motion Haegi abschreibt. Die Argumente von 1935 haben auch 1940 noch Gültigkeit. Auch rechtlich ist alles einwandfrei. Ein Gutachten des Rechtskonsulenten zeigt: Es gibt keine gesetzliche Pflicht zum Betrieb einer Blindenanstalt.
Mit Betriebszuschüssen leistet der Staat mehr, als die Hülfsgesellschaft als Trägerin der Blinden- und Taubstummenanstalt je hätte erwarten können. Vielmehr bedeutet die Verstaatlichung eine freiwillige Übernahme neuer Verwaltungsaufgaben. Zudem gebe der Staat die Schulung blinder Kinder gar nicht auf, sondern er organisiere die Blindenbildung zweckmässiger.
Auf das Schuljahr 1940/1941 hebt der Regierungsrat die Blindenabteilung auf. Der Name der Anstalt wird jedoch erst später geändert. Auch mit der Blindenanstalt Spiez wird man sich einig. Die Kinder werden zum gleichen Kostensatz übernommen. Kosten für die Beschulung der blinden Kinder bestreitet der Anstaltsfonds. Zudem darf der Kanton Zürich zwei Personen in die Direktion abordnen. Als erste Abgeordnete wählt die Zürcher Regierung 1941 Johannes Hepp und Regierungsrat Dr. Karl Hafner in die Direktion.
Für die Lehrerschaft an der Blindenabteilung ist die Aufhebung jedoch einschneidend. Sie verlieren ihre Stelle. Der Regierungsrat zeigt sich jedoch flexibel. Alle Lehrerinnen werden vorzeitig pensioniert und erhalten ein Ruhegehalt.