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Entschuldigung, Genozid-Vorwurf und der Vergleich zu Kinder Landstrasse

Forscher haben Fragen
Die Ge­bär­den­sprach­for­schung brach­te auch die Er­kennt­nis: Die Ge­hör­lo­sen sind die Trä­ger der Ge­bär­den­spra­che und bil­den eine ei­ge­ne Kul­tur. Dies führ­te je­doch auch zur Frage: Wurde die Ge­bär­den­spra­che nicht un­ter­drückt? Und hin­der­te der Laut­spra­che­zwang die Ge­hör­lo­sen an ihrer sprach­li­chen und kul­tu­rel­len Ent­fal­tung?
Debatte um einen kulturellen Genozid
Dass die Ge­hör­lo­sen­schu­len bei Ge­bär­den Stra­fen ein­setz­ten, war unter den Ge­hör­lo­sen All­ge­mein­wis­sen. Doch dass diese Prak­ti­ken auch die kul­tu­rel­le Ent­fal­tung der Ge­hör­lo­sen be­ein­träch­tig­ten, dräng­te sich erst 2005 ins Be­wusst­sein. In die­sem Jahr hielt die fin­ni­sche Lin­gus­tin Tove Anita Skut­nabb-Kan­gas (1940-2023) einen Vor­trag über den lin­gu­is­ti­schen Ge­no­zid an der Ge­bär­den­spra­che. Skut­nabb forsch­te ins­be­son­de­re im Bi­lin­gu­a­lis­mus. Sie hatte be­reits in den 1980er Jah­ren das Kon­zept des lin­gu­is­ti­schen Ge­no­zids ent­wi­ckelt. Mit die­sem Kon­zept be­schrieb sie die Dis­kri­mi­nie­rung von Min­der­hei­ten­spra­chen. In ihrem Schwei­zer Vor­trag von 2005 stell­te sie die Ge­bär­den­spra­che in Bezug zu an­de­ren Min­der­hei­ten­spra­chen. Sie sah in ihrem Vor­trag In­di­zi­en für einen kul­tu­rel­len Ge­no­zid an der Ge­bär­den­spra­che.
Das iPhone

2007

Das iPhone
Te­le­­fo­­nie­ren, schrei­­ben, sur­­fen – alles auf einem Gerät. Mit dem iPho­­ne bringt Apple nicht ein­fach ein neues Handy auf den Markt, son­­dern etwas völ­­lig Neues: das In­­ter­­net zum Mit­­­neh­­men. Und mit dem pro­­mi­­nen­ten Apfel auf der Rü­ck­­sei­te auch gleich ein sicht­­ba­res State­­ment.
Die Forderung nach Entschuldigung
Es ist ver­ständ­lich, dass die Ge­hör­lo­sen unter die­sen Vor­zei­chen eine Ent­schul­di­gung von Fach­hil­fen und Ge­hör­lo­sen­schu­len for­dern. Tat­säch­lich gab es in jün­ge­rer Ver­gan­gen­heit Schrit­te zu einer Ent­schul­di­gung. 2021 un­ter­zeich­ne­ten Sonos, der Schwei­ze­ri­sche Ge­hör­lo­sen­bund sowie die Deutsch­schwei­zer Ge­hör­lo­sen­schu­len wie das Zen­trum für Gehör und Spra­che oder die sek3 eine Er­klä­rung. In die­ser an­er­ken­nen und be­dau­ern Sonos und die Ge­hör­lo­sen­schu­len das Leid, das Ge­hör­lo­se durch den Aus­schluss der Ge­bär­den­spra­che im Un­ter­richt er­leb­ten. Die Er­klä­rung wird zwar als his­to­risch ein­ge­stuft. Für viele Ge­hör­lo­se geht das Be­dau­ern je­doch zu wenig weit.
Wie ist mit der For­de­rung nach einer Ent­schul­di­gung um­zu­ge­hen? Han­delt es sich bei der Un­ter­drü­ckung der Ge­bär­den­spra­che um einen kul­tu­rel­len Ge­no­zid, wie es die Lin­gu­is­tin Tove Anita Skut­nabb-Kan­gas be­reits 2005 for­mu­lier­te? Als Par­al­le­le eig­net sich wohl am ehes­ten das «Hilfs­werk Kin­der der Land­s­tras­se». Von 1926 bis 1973 nahm das «Hilfs­werk» mit der Un­ter­stüt­zung der Be­hör­den gegen 600 bis 2000 Kin­der ihren je­ni­schen El­tern weg. Sie wur­den in Hei­men plat­ziert, kamen in Pfle­ge­fa­mi­li­en oder wur­den als Ver­ding­kin­der ein­ge­setzt.
Mit die­sen dras­ti­schen Mass­nah­men soll­te die Le­bens­wei­se der Je­ni­schen über­wun­den wer­den. Ein Rechts­gut­ach­ten des Völ­ker­recht­lers Oli­ver Dig­gel­mann aus dem Jahr 2024 soll­te Kla­r­heit schaf­fen, ob das Hilfs­werk «Kin­der der Land­s­tras­se» Völ­ker­mord an den Je­ni­schen be­ging. Nach heu­ti­ger Les­art stell­te das Rechts­gut­ach­ten zwar ein Ver­bre­chen gegen die Mensch­lich­keit fest. Völ­ker­mord liess sich je­doch im Sinne der Ge­no­zid­kon­ven­ti­on nicht nach­wei­sen. Auch der Vor­wurf des «Kul­tu­rel­len Völ­ker­mords» ist nicht ge­ge­ben, da die Ge­no­zid-Kon­ven­ti­on einen sol­chen Tat­be­stand nicht auf­führt.

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