Emanzipation der Selbsthilfe und Einbezug der Gehörlosen
Die Nachkriegszeit
Nach dem Zweiten Weltkrieg steht das Gehörlosenwesen vor einer schwierigen Situation. Seit Ende des 19. Jahrhunderts werden in der Schweiz verschiedene Gehörlosenorganisationen gegründet. Eine davon, die Schweizerische Gesellschaft der Gehörlosen (GdG), prangert ab 1939 besonders scharf bestehende und vermeintliche Missstände im Gehörlosenwesen an. Die Gehörlosen sind gespalten. Doch auch bei Hörenden stossen die Forderungen der GdG auf Verständnis.
Hans Ammann, Direktor der Taubstummen- und Sprachheilschule, vermittelt zwischen der GdG und dem damaligen Schweizerischen Verband für Taubstummenhilfe (SVfT, später SVG und heute Sonos). Der SVfT ändert die Statuten, damit auch Gehörlosenverbände beim SVfT Mitglied werden können. Zudem anerkennt der SVfT die GdG als Dachorganisation der Gehörlosenvereine. Die GdG verzichtet im Gegenzug auf eine eigene Vereinszeitung. Dafür stellt der SVfT der GdG 1 - 2 Seiten der Gehörlosenzeitung als Korrespondenzblatt zur Verfügung.
Als Folge des Kompromisses ändert die GdG 1946 ihren Namen zum Schweizerischen Gehörlosenbund (SGB). Es ist die Geburtsstunde der heutigen Selbsthilfeorganisation. Dennoch tritt der damalige SGB gegenüber der Fachhilfeorganisation eher gemässigt auf. Fritz Balmer, erster Präsident und Schriftleiter des Korrespondenzblatts, zieht 1956 eine positive Bilanz. Dass hörende Fachleute weiterhin einen grossen Einfluss haben, unterstützt Balmer. Er hält an der bewährten Zusammenarbeit mit dem SVfT fest. Erstens sind im SVfT alle Organisationen des Gehörlosenwesens vertreten, seit 1946 mit dem SGB auch die Gehörlosen-Selbsthilfe. Zweitens sieht Balmer keinen Grund für Kampfmassnahmen gegenüber der als Fürsorge bezeichneten Fachhilfe
Die Gehörlosen können ihre Anliegen einbringen und sind den Hörenden weitgehend gleichberechtigt. Weitergehende «Privilegien» wie Steuererleichterungen oder Ermässigungen für Zugbillette, wie sie Gehörlose im Ausland fordern, lehnt Balmer entschieden ab. Er möchte gleiche Rechte wie die Hörenden – aber auch die gleichen Pflichten.
Der Druck zur Anpassung
Die Zeit zwischen 1945 und 1970 prägen neben Fritz Balmer weitere Gehörlose wie Ernst Bühler, Johann Ritter oder Heinrich Schaufelberger. Diese Generation geht in den 1920er Jahren zur Schule. Die Schüler:innen treten in den beruflich schwierigen 1930er Jahren aus der Schule aus. Auf dem Arbeitsmarkt wartet niemand auf die Gehörlosen. Häufig sind es Gehörlosenlehrer, die für ihre Schülerinnen und Schüler krisensichere «Taubstummenberufe» auswählen. Trotzdem müssen Gehörlose durch harte und zuverlässige Arbeit ihre Arbeitgebenden überzeugen, sie zu behalten. Stellenwechsel sind häufig, der Lohn ist bescheiden. Und trotzdem gibt es Ausnahmen wie Ernst Bühler oder Otto Gygax, die sich selbständig machen und ihre gehörlosen Kameraden unterstützen. Trotzdem: Das harte Arbeitsethos wirkt in dieser Generation nach. Gehörlose sehen es als normal an, dass sie sich den Hörenden anpassen müssen.
Anpassen bedeutet vor allem: Die Gebärdensprache steht nicht zur Diskussion. Es ist ein Punkt, den die Gehörlosen bereits in den 1990er Jahren den «alten Gehörlosen» vorwerfen. Doch die Gehörlosen führen damals einen ganz anderen Kampf. Sie wollen den schon damals nicht zeitgemässen Ausdruck «taubstumm» durch «gehörlos» ersetzen. Ihre Argumentation: Die Gehörlosen werden in der Taubstummenanstalt entstummt. Sie sind nicht mehr stumm, sondern gebildet und gehörlos. Gebärdende Gehörlose gelten auch für damalige Gehörlose als «taubstumm» und gefährden den Kampf um den neuen Begriff. Lesen, Ablesen, gute Aussprache: Diese drei Eigenschaften sind der grosse Stolz der «alten Gehörlosen».
Ein Wandel beginnt
Dass die Gehörlosen nach 1945 keine Konfrontation mit dem SVfT suchen, liegt auch an den Erfahrungen mit der GdG. Die GdG wagt den Aufstand und setzt sich mit ihren Forderungen zwar weitgehend durch. Sie spaltet die Gehörlosenvereine jedoch auch in Befürworter und Gegner. Mit der Umbenennung der GdG in den SGB schliessen sich nun auch Vereine an, die der GdG kritisch gegenüberstehen. Diese Befriedung der Situation will man nicht riskieren. Die Fachhilfe anerkennt zudem die Gehörlosenvereine und sichert ihnen zwei Sitze in seiner Delegiertenversammlung zu. Es sind Mitspracherechte, die vor 1945 ausser Reichweite schienen.
Weiter schätzen Gehörlose in den 1950er Jahren die Situation realistisch ein. Um die Fachhilfe durch Gehörlose abzudecken, fehlt den Gehörlosen das Know-how. Institutionen, die den Gehörlosen dieses Know-how vermitteln könnten, fehlen jedoch noch weitgehend. Die Berufsschule für Gehörlose entsteht erst 1954, eine Sekundarschule für Gehörlose (heute SEK3) erst 1959. Die Bildungskurse für Gehörlose, die SGB und SVfT anbieten, versuchen vorerst, diese Lücke zu schliessen.
Zudem gibt es im Zürcher Gehörlosenwesen Veränderungen, die die Zusammenarbeit zwischen Gehörlosen und Fachpersonen erleichtert. Direktor Johannes Hepp und Gehörlosenpfarrer Jakob Stutz werden pensioniert. Walther Kunz übernimmt 1944 als Direktor die Taubstummenanstalt, Pfarrer Eduard Kolb wird 1945 Gehörlosenpfarrer. Insbesondere Kunz und Kolb haben ein neues Menschenbild der Gehörlosen. Sie trauen ihnen mehr Verantwortung zu. Zudem berücksichtigen sie stärker die Bedürfnisse der Gehörlosen.
Kunz ist vor allem von den Erfahrungen seiner Amerika-Reise geprägt, auf der er auch Gehörlosenschulen besucht. Seine Erkenntnis: Die Gehörlosen in Amerika können beruflich und privat alles – ausser gebärden. Auch den Schweizer Gehörlosen traut Kunz mehr zu als sein Vorgänger. Kolb wiederum reformiert den Gehörlosen-Gottesdienst. Mit dem Mimenchor, farbigen Tüchern und Paramenten setzt Kolb auf visuelle Elemente und gehörlosengerechte Gottesdienste. Zusammen mit den Kirchenhelfern bezieht Kolb die Gehörlosen stärker mit ein.