Verstaatlichung und Umzug nach Wollishofen
Raumnot an der ETH
Um die Jahrhundertwende des 20. Jahrhunderts platzen ETH und die Universität Zürich aus allen Nähten. An beiden Hochschulen steigen die Studierendenzahlen. Startete die ETH 1855 mit 50 Studierenden und 19 Zuhörern, sind es im Semester 1907/08 bereits 1’400 Studierende und 800 Zuhörer. Die Universität startete 1833 mit 161 Studierenden, im Semester 1907/08 sind es 1937.
Die Universität Zürich bietet im Semester 1907/08 etwa dreimal mehr Vorlesungen an als 1833. Zudem muss die Universität Zürich ihre Abteilungen erweitern. Betroffen sind etwa die gerichtliche Medizin, die Institute für Hygiene (Gesundheitspflege) oder die Veterinärmedizin.
Der Grund für die Raumnot: ETH und Universität sind seit Mitte der 1860er Jahre zusammen im Polytechnikum-Gebäude untergebracht. Wegen der engen Platzverhältnisse benötigt die ETH nun den Platz selbst. Nach langen Verhandlungen einigen sich Bund und Kanton 1905 auf einen sogenannten Aussonderungsvertrag. Dieser Vertrag regelt die Abtretung von Gebäuden, Sammlungen und die Abgeltung von Unterhaltsverpflichtungen zwischen ETH und Universität Zürich.
Aussonderungsvertrag
Mit dem Aussonderungsvertrag muss die Universität ihren Platz im Polytechnikum-Gebäude räumen. Für diese Plätze braucht es einen Neubau. Auf rund 11'000 Quadratmetern sollen 200 neue Lehrräume entstehen. Ein Bauplatz findet sich auf der anderen Seite der Künstlergasse. Dort steht jedoch seit einigen Jahrzehnten die Blinden- und Taubstummenanstalt.
Deshalb braucht es noch eine Vereinbarung. Die Blinden- und Taubstummenanstalt übergibt Land, Gebäude und das gesamte Vermögen dem Kanton Zürich. Dafür baut der Kanton Zürich eine neue Anstalt in Wollishofen und verstaatlicht die Anstalt. Das Anstaltsgebäude wird 1910 abgebrochen, 1915 zügelt die Blinden- und Taubstummenanstalt an ihren heutigen Standort in Wollishofen.
Die Anstalt wird staatlich
Die Verstaatlichung ist direkt an die Neubauten für die Universität Zürich gekoppelt. Dafür braucht es eine kantonale Abstimmung. Am 26. April 1908 stimmt die Bevölkerung zu. Der Ja-Anteil beträgt 70.53%, die Stimmbeteiligung 83.69%. Der damalige Direktor der Blinden- und Taubstummenanstalt, Gotthilf Kull, sieht damit die Taubstummenbildung als Teil der Volksschule tief im Volk verankert.
Die Verstaatlichung ist keineswegs selbstverständlich. Zürich ist neben Bern und Luzern erst die dritte kantonale Taubstummenanstalt und die einzige verstaatlichte Blindenanstalt in der Schweiz. Die Verstaatlichung wirkt sich zudem direkt positiv auf die Arbeit der Anstalt aus.
Die Taubstummenlehrer erhalten mit der Verstaatlichung endlich den gleichen Lohn wie ein Volksschullehrer. Die Anstalt verbessert so ihre Chance auf die Anstellung von qualifizierten Lehrpersonen. Denn die Taubstummenanstalten haben bis weit ins 20. Jahrhundert hinein mit einer grossen Fluktuation beim Lehrpersonal zu kämpfen.
Schulpflicht für taubstumme Kinder
Für die taubstummen Kinder im Kanton Zürich bringt die Verstaatlichung eine Verlängerung der Schulzeit auf acht Jahre und die Schulpflicht. Denn als Privatschule muss die Blinden- und Taubstummenanstalt ein Kostgeld erheben. Können die Eltern nicht zahlen, muss die Armenpflege oder gemeinnützige Organisationen einspringen.
Der Taubstummenschulung haftet so schnell das Stigma der Armengenössigkeit an. Doch auch aus Kostengründen erhalten viele taubstumme Kinder in dieser Zeit keine Schulung. Die Schulpflicht erlaubt es nun der Anstalt, den Gemeinden bei den Schulkosten entgegenzukommen. Wie bei den Hörenden soll neu die Schulgemeinde für die Finanzierung aufkommen.