Anstaltsfamilie
Arbeit, Ordnung und Erziehung
Das 19. Jahrhundert gilt als Anstaltsjahrhundert. Der strafende oder versorgende Charakter, der seit dem Mittelalter die Anstalt definiert, tritt zunehmend in den Hintergrund.
Vorbild für diese neue Art der Anstalt sind die Musteranstalten von Johann Heinrich Pestalozzi in Birr (AG) oder von Philipp Emanuel Fellenberg in Hofwil bei Münchenbuchsee (BE). Nicht mehr durch Strafen, sondern durch Erziehung sollen die Zöglinge – so heissen die Bewohner:innen der Anstalt – zu nützlichen Mitgliedern der Gesellschaft werden.
Durch die Mitarbeit im anstaltseigenen Landwirtschaftsbetrieb sollen die Zöglinge später selbständig ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Die Familie gilt als Ideal der Anstaltsgemeinschaft. Viele neu gegründete Anstalten im 19. Jahrhundert decken ein neues Bedürfnis ab und haben eine private Trägerschaft.
Gründung der Blindenanstalt Zürich
Die Blindenanstalt der Stadt Zürich gilt als Vorgängerin des heutigen Zentrums für Gehör und Sprache. Sie wurde 1809 gegründet. Dass für den Unterricht von blinden Personen – damals wurden auch erwachsene Blinde aufgenommen – an eine Anstalt gedacht wurde, ist deshalb nicht verwunderlich. Die Blindenanstalt – und später auch die angegliederte Taubstummenanstalt – enthält viele Elemente des neuen Anstaltsideals.
Zum einen ist dies die private Trägerschaft. Die Blindenanstalt geht auf die Hülfsgesellschaft Zürich zurück. Nach dem Einmarsch der Franzosen in Zürich im Jahr 1798 leidet die Bevölkerung unter den Folgen der Kriegswirren. Einflussreiche Zürcher Männer schliessen sich 1799 zur Hülfsgesellschaft zusammen, um die Not in der Bevölkerung zu lindern.
Bald schon richtet sich der Blick von Mitgründer und Stadtarzt Johann Caspar Hirzel auf eine weitere vernachlässigte Gruppe: Die Blinden und Taubstummen. Während die Blinden in verhältnismässig kurzer Zeit eine eigene Institution für ihre Schulung erhalten, müssen die Taubstummen noch rund 20 weitere Jahre warten.
Zum anderen lebt die Blinden- und vor allem die 1826 angegliederte Taubstummen-Anstalt dem Familienideal stark nach. Anstaltsmitarbeitende und Zöglinge verstehen sich als familienähnliche Gemeinschaft. Dies zeigt sich etwa auf den Fotos von Eugen Sutermeister, in denen er die ehemaligen und aktuellen Zöglinge in ihrer Anstalt fotografiert. Durchgehend steht als Bildlegende «Anstaltsfamilie».
1837
Das Telegramm
1837 geht die erste Nachricht per Telegraf raus. Schneller als jeder Brief und ein kleiner Vorgeschmack auf das, was später das Internet wird. Private Telefone? Damals noch Fehlanzeige. Aber Samuel Morse legt mit seinem Code den Grundstein dafür, dass Kommunikation plötzlich Tempo bekommt.
Das Familienbild
Noch in einem weiteren Punkt zeigt sich das Familienideal. Dass die Leitung ein Ehepaar übernimmt, ist unter Zeitgenossen unumstritten. Das Familienbild spiegelt sich auch im «Anstaltsjargon». Die Leitung übernimmt das Vorsteherpaar, aus dem Direktor oder Leiter wird der «Heimvater» und aus dessen Ehefrau die «Heimmutter». Die Wohnsitzpflicht des Heimleiterpaars verstärkt dieses Gefühl. Wie in der Familie sind «Papa» und «Mama» täglich präsent.
Es gibt jedoch auch die Meinung, dass die Bezeichnungen «Mama» und «Papa» dem Taubstummenunterricht geschuldet sind. «Mama» und «Papa» gehören zu den ersten Worten, die taubstumme Kinder im Artikulationsunterricht erlernen. Die Begriffe «Vorsteherin» oder «Direktor» dürften jedoch wohl eher nicht zum ersten Wortschatz der Lautsprache gehören.
Wie stark dieses Ideal auch in den Köpfen von Fachpersonen verankert ist, zeigt sich an Vorsteher Georg Schibel. Schibel leitet als Junggeselle 60 Jahre die Blinden- und Taubstummen-Anstalt. Den Entscheid Schibels, nicht zu heiraten, kann sein Biograph und Nachfolger Gotthilf Kull zwar nachvollziehen. Dennoch bedauert er die Nachteile für die Anstalt, die wegen der fehlenden Ehefrau der Anstalt entstehen.
Ein neuer Standort
Wohl gerne hätte die Anstalt bei ihrer Gründung auch bessere Räumlichkeiten und einen grösseren Umschwung für einen Landwirtschaftsbetrieb gehabt. Doch über 30 Jahre muss sie mit Liegenschaften in dicht bebauten Quartieren vorliebnehmen. Diese Liegenschaften sich kaum für den Blinden – und Taubstummenunterricht. Erst 1838 erhält die Blinden- und Taubstummen-Anstalt eine grosszügigere Liegenschaft und mehr Umschwung.
Dann zieht die Anstalt in das sogenannte Kronenport-Gebäude an der Künstlergasse um. Anstelle des damaligen Kronenport-Gebäudes steht dort heute das Kollegiengebäude der Universität Zürich. Dass die Anstalt der Erweiterung der Universität Zürich weichen muss, wird bei der Verstaatlichung der Anstalt noch eine wichtige Rolle spielen.