Ignaz Scherr tritt 1825 als erster Oberlehrer in die Blinden- und Taubstummenanstalt ein. In dieser Funktion ist er bis 1832 tätig.
Die 10 Leitsätze von Scherr sind als Zeitdokument zu verstehen.
Ein Auszug daraus:
"Der Taubstumme steht in Rücksicht auf geistige Anlagen ursprünglich dem Vollsinnigen gleich."
" Die Erlernung und Anwendung einer künstlichen nach unserer Sprachweise gemodelten Gebärdensprache ist zwecklos und der wahren lebendigen Bildung hinderlich."