Unter·stützte Kommuni·kation UK

Wir haben eine Fachstelle für Unter·stützte Kommuni·kation.

Die Abkürzung für «unter·stützte Kommuni·kation» ist UK.

Eine Fachstelle ist ein Büro.


Unter·stützte Kommuni·kation UK

Was ist UK?


Vielleicht hat ein Mensch Probleme mit dem Sprechen.

Oder der Mensch kann gar nicht sprechen.

Dann verstehen andere Leute den Menschen nicht.

Vielleicht kann ein Mensch nicht hören.

Dann versteht der Mensch die anderen Leute nicht.

Aber jeder Mensch soll reden können:

  • Dann kann jeder Mensch für sich selbst bestimmen.
  • Und jeder Mensch kann mit·bestimmen.

Deshalb gibt es UK.

UK hilft beim Sprechen.

Durch UK können alle Menschen mitreden.

Die Fachstelle UK vom ZGSZ schaut zum Beispiel:

  • Wie gut kann ein Mensch hören?
  • Wie gut kann ein Mensch sprechen?
  • Welche Hilfe braucht der Mensch zum Reden?

Jeder Mensch bekommt das richtige Hilfs·mittel.

Zum Beispiel:

  • Gebärden·sprache
  • Sprach·computer
  • Bilder.


Für welche Personen ist UK?


Im ZGSZ sind Kinder und Jugend·liche:

  • mit Be·einträchti·gung vom Hören
  • mit Be·einträchti·gung vom Sprechen.

Das können viele Kinder und Jugendliche im ZGSZ nicht gut:

  • hören
  • sprechen
  • verstehen
  • schreiben
  • Gebärden·sprache.

Für diese Kinder und Jugendlichen gibt es UK.

Dann können die Kinder und Jugendlichen sich unterhalten.

Und die Kinder und Jugendlichen werden selbst·ständig im Alltag.



Angebot von der Fachstelle UK


Welche Angebote gibt es?


Fachpersonen und Eltern sollen die Kinder und Jugendlichen gut unter·stützen.

Wir helfen den Fachpersonen und Eltern dabei:

  • Wir erklären UK.
  • Wir machen Kurse zu UK.
  • Wir machen Kurse zu Hilfs·mitteln für UK.
  • Sie wollen Hilfs·mittel für UK be·antragen?

Dann helfen wir Ihnen dabei.

  • Wir beraten Sie persönlich.


Für welche Menschen ist das Angebot?


  • Für das Personal vom ZGSZ
  • Für die Eltern von den Kindern und Jugend·lichen
  • Für Fachpersonen von anderen Fachstellen
  • Für Interessierte


Warum gibt es die Fachstelle UK?


Das ZGSZ hält sich an die U·N-BRK.

U·N-BRK ist die Abkürzung für «U·N-Behinderten·rechts·konvention».

Die U·N-BRK ist ein Gesetz.

Das Gesetz sagt:

Menschen mit Be·einträchti·gung haben die gleichen Rechte wie Menschen ohne Be·einträchti·gung.

Zum Beispiel:

  • Alle Menschen dürfen mitbestimmen.
  • Alle Menschen dürfen mitreden.

Deshalb gibt es die Fachstelle UK im ZGSZ.

Die Fachstelle will:

  • Die Kinder und Jugendlichen können sich mit anderen unterhalten.
  • Die Kinder und Jugendlichen können mitmachen.
  • Die Kinder und Jugendlichen werden selbst·ständig im Alltag.

Dafür benutzt die Fachstelle Hilfs·mittel von der UK.



Sie haben Fragen?


Wir beraten Sie gerne:

  • Michela Camenisch
  • Sara Val·san·giacomo

So erreichen Sie uns:

  • Schreiben Sie eine E-Mail:

fachstelle.uk_at_zgsz.ch

  • Rufen Sie an:

Michela Camenisch: 043 399 89 79

Sara Val·san·giacomo: 043 399 89 77