1827 beschliesst die Erziehungsdirektion, die Blindenanstalt als Doppelinstitution "Blinden- und Taubstummenanstalt" zu führen.
1827 beschliesst die Erziehungsdirektion, die Blindenanstalt als Doppelinstitution "Blinden- und Taubstummenanstalt" zu führen.