- Frühförderung für Kleinkinder bis zum Eintritt in die 1. Klasse der Primarschule
- Therapie am Wohn-/Kindergartenort oder an der Therapiestelle
- Bimodal-bilinguale Krabbelgruppe (Gruppentherapie) ab Diagnose bis ca. 2 Jahre, für Kinder und Eltern
- Bimodal-bilinguale Spielgruppe (Gruppentherapie) ab 2 Jahren bis zum Kindergarteneintritt, in den Räumen der Schule für Gehör und Sprache in Zürich oder an einem externen Standort
- Bimodal-bilingualer Gruppentreff für Kindergartenkinder
- Überprüfung der Funktionstüchtigkeit der Hörhilfen (Hörgerät/Cochlea Implantat/FM-Anlage)
- Beratung der Eltern und weiterer Bezugspersonen, Frühförderungs-Standortgespräche sowie , schulische Standortgespräche
- Heimkurse in Gebärdensprache
- Enge interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Lehrpersonen des Kindergartens, Logopädie und weiteren Fachpersonenaus den Bereichen Medizin, Technik und Psychologie
- Vorbereitung und Begleitung der Einschulung in den Kindergarten und in die 1. Klasse der Primarschule
- Psychologische Beratung für Eltern
Unser Gehör ist essenziell für den Wissenserwerb, unsere kulturelle Prägung sowie die Entwicklung von sozialen Kompetenzen. Ist es beeinträchtigt, bedeutet dies eine grosse Herausforderung für Betroffene wie auch für das ganze Umfeld. Das Ziel der Audiopädagogischen Dienste ist es, den Lernerfolg von betroffenen Kindern und Jugendlichen zu sichern und ihre Partizipation in der Gesellschaft zu fördern. Bei sämtlichen Fragen rund um den Umgang mit einer Hörbeeinträchtigung bieten wir ganzheitliche, kompetente Unterstützung – für Kinder, Jugendliche und Eltern, aber auch für Fachpersonen, Schulen und Lehrbetriebe.
Für kleine Kinder
Der Audiopädagogische Dienst «Frühförderung» richtet sich an hörbeeinträchtigte und gehörlose Kinder – von der Geburt bis zum Eintritt in die 1. Klasse der Primarschule. Je nach Bedürfnissen des Kindes und der Familie wird die Förderung lautsprachlich, mit lautsprachbegleitenden Gebärden (LBG) oder bimodal-billingual aufgebaut. Durch Ausprobieren, Erleben und Begreifen werden die sprachliche und kognitive Entwicklung sowie die sozial-emotionalen Kompetenzen spielerisch und altersgerecht gefördert und die Interaktionen mit der Familie unterstützt. Wir beraten die Eltern im familiären Alltag und in der Auseinandersetzung mit der Hörbeeinträchtigung ihres Kindes.
Angebotsübersicht
Zielgruppe
- Kinder mit einer Hörbeeinträchtigung von Geburt bis und mit Kindergarten
- Entwicklungsverzögerte Kinder gehörloser Eltern (CODA)
- Kinder mit einer schweren Spracherwerbsbeeinträchtigung aufgrund von zentral-auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsbeeinträchtigungen
- Einzugsgebiet: Kantone Zürich, Schwyz (Ausserschwyz), Glarus und Schaffhausen – nach Absprache auch in der angrenzenden Region
Ziele
- Begleiten und Optimieren der Entfaltung und Entwicklung der sprachlichen, kognitiven, sozialen und emotionalen Fähigkeiten und Fertigkeiten des Kindes
- Anregen und Unterstützen einer vielfältigen Kommunikation und Interaktion
- Anbahnen und Aufbauen einer guten Hör- und Sprechfähigkeit
- Fördern der schulischen und sozialen Integration im Kindergarten
Sie haben Fragen?
Gerne berate ich Sie persönlich.
Finanzierung
- Von Geburt bis Kindergarteneintritt wird die Therapie gemäss Finanzierungsgesetz des Kantons Zürich durch das Amt für Jugend und Berufsberatung finanziert.
- Ab Kindergarten gilt für die Audiopädagogische Förderung/Therapie der Pauschaltarif von CHF 255.00/Lektion. Dieser Tarif beinhaltet wöchentlich eine Lektion im Kindergarten mit dem Kind, die Fahrzeit und Fahrkosten, die Vor- und Nachbereitung, Besprechungen mit Beteiligten und Fachpersonen, Teilnahme am Kindergarten-Standortgespräch, Fallführung etc.
Der Tarif für Förderung/Therapie steigt per 01.01.2025 von CHF 255.00 auf CHF 285.00.
Für Kinder und Jugendliche im Schulalter
Die audiopädagogischen Dienste begleiten und unterstützen Kinder und Jugendliche mit einer Hörbeeinträchtigung während der gesamten Schulzeit. Lösungs- und ressourcenorientiert werden die Bedingungen für die schulische und soziale Integration gestaltet und optimiert – immer unter Einbezug der Eltern, der schulischen Fachpersonen sowie der ganzen Klasse.
Angebotsübersicht
- Heimkurse in Gebärdensprache
- Durchführung von punktueller oder regelmässiger audiopädagogischer Unterstützung der Kinder und Jugendlichen am Wohnort (durch Einzelförderung/Einzeltherapie/Coaching, Teamteaching oder Gruppenunterricht)
- Hör- und Sprachförderung, Hörtaktik, Hörtechnik, Training der Höraufmerksamkeit
- Stärkung der sozial-emotionalen Kompetenzen
- Kurse für Lehrkräfte, Behörden und Eltern, «Empathielektionen» für Mitschülerinnen und Mitschüler
- Mitwirken an jährlichen schulischen Standortgesprächen
- Vorbereitung und Unterstützung von Stufen- oder Schulübertritten
- Bei Bedarf Unterricht in Gebärdensprache
- Beantragen von zusätzlichen therapeutischen Massnahmen bei den Gemeinden
- Psychologische Beratung für Eltern
- Kinderpsychologische/Förderdiagnostische Abklärungen
- Bildungsangebote im Kanton Zürich für Gehörlose und schwerhörige Kinder und Jugendliche
Zielgruppe
- Schulkinder mit einer Hörbeeinträchtigung, von der 1. Klasse der Primarschule bis zum Abschluss der Erstausbildung oder Matura
- Kinder mit einer schweren Spracherwerbsbeeinträchtigung aufgrund von zentral-auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsbeeinträchtigungen
- Einzugsgebiet: Kantone Zürich, Schwyz (Ausserschwyz), Glarus und Schaffhausen – nach Absprache auch in der angrenzenden Region
Ziele
- Begleiten und optimieren der Entfaltung und Entwicklung der sprachlichen, kognitiven, sozialen und emotionalen Fähigkeiten und Fertigkeiten des Kindes/Jugendlichen
- Sicherung der Teilhabe am inhaltlichen und sozialen Geschehen in der Klasse/Schule
- Erarbeiten von Massnahmen zum Nachteilsausgleich
- Anregen und unterstützen einer vielfältigen Kommunikation und Interaktion
- Anbahnen und aufbauen einer guten Hör- und Sprechfähigkeit
- Fördern einer altersgemässen Sprachentwicklung
Sie haben Fragen?
Gerne berate ich Sie persönlich.
Katharina Schaerer
Leiterin Bereich Integration
T 043 399 89 22
katharina.schaerer_at_zgsz.ch
Finanzierung
- Die Leistungen für Beratung oder Förderung/Therapie für SuS im Volksschulalter werden im Kanton Zürich durch die Wohnortsgemeinden finanziert (bei ausserkantonalen SuS gemäss Leistungsvereinbarung).
- Tarif für Beratungsleistungen: CHF 200.00/Aufwandstunde, in der Regel via Pauschalbeauftragung für 10, 20, 30 Beratungsstunden. Fahrtarif ab 01.08.2024 pauschal für Kurzstrecken (< 45min Hin-/Rückfahrt ab ZGSZ): CHF 86.10, für Langstrecken CHF 182.95. Diese Wegpauschalen entsprechen jenen des AJB (Amt für Jugend und Berufsberatung) für Fahrten zu audiopädagogischen Leistungen im Frühbereich.
Der Tarif für Beratungsstunden steigt per 01.01.2025 von
CHF 200.00 auf CHF 225.00.
- Tarif für audiopädagogische Förderung/Therapie: Pauschaltarif CHF 255.00/Lektion. Dieser Tarif beinhaltet eine Lektion in der Schule mit der Schülerin/dem Schüler, die Fahrzeit und Fahrkosten, die Vor- und Nachbereitung, Besprechungen mit Beteiligten und Fachpersonen, Teilnahme am schulischen Standortgespräch, Fallführung etc.
Der Tarif für Förderung/Therapie steigt per 01.01.2025 von
CHF 255.00 auf CHF 285.00.
Bei Diagnosestellung
Wenn das eigene Kind die Diagnose «Hörbeeinträchtigung» erhält, ist das für viele Eltern ein einschneidendes Erlebnis. In diesem Moment steht unsere Psychologische Fachstelle den Eltern zur Seite und unterstützt die ganze Familie bei einer zuversichtlichen Zukunftsplanung. Im Rahmen der Erstberatung erhalten Eltern und nahe Bezugspersonen des hörbeeinträchtigten Kindes wichtige Informationen und eine umfassende Beratung, damit sie den neuen Herausforderungen gewachsen sind.
Angebotsübersicht
- Erstberatung
- Beratung der Eltern direkt nach der Diagnosestellung, auf Wunsch auch in Gebärdensprache
- Unterstützung im Verarbeitungs- und Anpassungsprozess
- Vermittlung von Kontakten zu Therapie- und anderen Fachstellen
- Anleitung für Eltern bei Interaktions- und Kommunikationsproblemen mit ihrem Kind
- Videounterstützte Beratungen nach Marte Meo
- Psychologische Beratung
- Beratung in Erziehungsfragen
- Fachspezifische Beratung für Fachpersonen
- Kinderpsychologische Abklärung
- Spezialisierte Abklärung von Kindern und Jugendlichen unter besonderer Berücksichtigung des Zusammenhangs zwischen Hörbeeinträchtigung und Entwicklung
Zielgruppe
- Eltern und ihre hörbeeinträchtigten Kinder aller Altersstufen
- Einzugsgebiet: Kantone Zürich, Schwyz (Ausserschwyz), Glarus und Schaffhausen
Ziele
- Steigern des Wohlergehens der Eltern und ihrer Kinder
- Förderung der Kompetenzen der Eltern
- Stärkung der innerfamiliären Kommunikation und der gemeinsamen Verantwortung
Sie haben Fragen?
Gerne berate ich Sie persönlich.
Irene Eckerli Wäspi
lic. phil. Psychologin
Erstberatung und Psychologische Fachstelle
Leesteig 7
8400 Winterthur
T +41 77 444 87 92
irene.eckerli_at_zgsz.ch
Finanzierung
- Kurzberatungen und Triagegespräche sind in den Platzierungspauschalen und -kontingenten enthalten.
- Aufwändigere Beratungen benötigen eine Beauftragung durch die zuständigen Behörden (vor Kindergarteneintritt Fachstelle Früherziehung, nach Kindergarteneintritt die Schulgemeinde). Diese Beauftragungen werden in Zusammenarbeit und in Absprache mit den Mitarbeitenden des Audiopädagogischen Dienstes ausgelöst.