Unser Gehör ist es­sen­zi­ell für den Wis­sen­s­er­werb, un­se­re kul­tu­rel­le Prä­gung sowie die Ent­wick­lung von so­zi­a­len Kom­pe­ten­zen. Ist es be­ein­träch­tigt, be­deu­tet dies eine gros­se Her­aus­for­de­rung für Be­trof­fe­ne wie auch für das ganze Um­feld. Das Ziel der Au­dio­päd­ago­gi­schen Diens­te ist es, den Ler­n­er­folg von be­trof­fe­nen Kin­dern und Ju­gend­li­chen zu si­chern und ihre Par­ti­zi­pa­ti­on in der Ge­sell­schaft zu för­dern. Bei sämt­li­chen Fra­gen rund um den Um­gang mit einer Hör­be­ein­träch­ti­gung bie­ten wir ganz­heit­li­che, kom­pe­ten­te Un­ter­stüt­zung – für Kin­der, Ju­gend­li­che und El­tern, aber auch für Fach­per­so­nen, Schu­len und Lehr­be­trie­be.

Einzelförderung Winterthur
Krabbelgruppe
Einzelförderung Oberengstringen
Spielgruppe Winterthur schmal
Spielgruppe Winterthur
Einzelförderung Oberengstringen

Für kleine Kinder

Der Au­dio­päd­ago­gi­sche Dienst «Früh­för­de­rung» rich­tet sich an hör­be­ein­träch­tig­te und ge­hör­lo­se Kin­der – von der Ge­burt bis zum Ein­tritt in die 1. Klas­se der Pri­mar­schu­le. Je nach Be­dürf­nis­sen des Kin­des und der Fa­mi­lie wird die För­de­rung laut­sprach­lich, mit laut­sprach­be­glei­ten­den Ge­bär­den (LBG) oder bi­mo­dal-bil­lin­gu­al auf­ge­baut. Durch Aus­pro­bie­ren, Er­le­ben und Be­grei­fen wer­den die sprach­li­che und ko­gni­ti­ve Ent­wick­lung sowie die so­zi­al-emo­ti­o­na­len Kom­pe­ten­zen spie­le­risch und al­ters­ge­recht ge­för­dert und die In­ter­ak­ti­o­nen mit der Fa­mi­lie un­ter­stützt. Wir be­ra­ten die El­tern im fa­mi­li­ären All­tag und in der Aus­ein­an­der­set­zung mit der Hör­be­ein­träch­ti­gung ihres Kin­des.

Angebotsübersicht

  • Frühförderung für Kleinkinder bis zum Eintritt in die 1. Klasse der Primarschule
  • Therapie am Wohn-/Kindergartenort oder an der Therapiestelle
  • Bimodal-bilinguale Krabbelgruppe (Gruppentherapie) ab Diagnose bis ca. 2 Jahre, für Kinder und Eltern
  • Bimodal-bilinguale Spielgruppe (Gruppentherapie) ab 2 Jahren bis zum Kindergarteneintritt, in den Räumen der Schule für Gehör und Sprache in Zürich oder an einem externen Standort
  • Bimodal-bilingualer Gruppentreff für Kindergartenkinder
  • Überprüfung der Funktionstüchtigkeit der Hörhilfen (Hörgerät/Cochlea Implantat/FM-Anlage)
  • Beratung der Eltern und weiterer Bezugspersonen, Frühförderungs-Standortgespräche sowie , schulische Standortgespräche
  • Heimkurse in Gebärdensprache
  • Enge interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Lehrpersonen des Kindergartens, Logopädie und weiteren Fachpersonenaus den Bereichen Medizin, Technik und Psychologie
  • Vorbereitung und Begleitung der Einschulung in den Kindergarten und in die 1. Klasse der Primarschule
  • Psychologische Beratung für Eltern

Zielgruppe

  • Kinder mit einer Hörbeeinträchtigung von Geburt bis und mit Kindergarten
  • Entwicklungsverzögerte Kinder gehörloser Eltern (CODA)
  • Kinder mit einer schweren Spracherwerbsbeeinträchtigung aufgrund von zentral-auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsbeeinträchtigungen
  • Einzugsgebiet: Kantone Zürich, Schwyz (Ausserschwyz), Glarus und Schaffhausen – nach Absprache auch in der angrenzenden Region

Ziele

  • Begleiten und Optimieren der Entfaltung und Entwicklung der sprachlichen, kognitiven, sozialen und emotionalen Fähigkeiten und Fertigkeiten des Kindes
  • Anregen und Unterstützen einer vielfältigen Kommunikation und Interaktion
  • Anbahnen und Aufbauen einer guten Hör- und Sprechfähigkeit
  • Fördern der schulischen und sozialen Integration im Kindergarten

Sie haben Fragen?

Gerne berate ich Sie persönlich.

Finan­zierung

  • Von Ge­burt bis Kin­der­gar­ten­ein­tritt wird die The­ra­pie ge­mäss Fi­nan­zie­rungs­ge­setz des Kan­tons Zü­rich durch das Amt für Ju­gend und Be­rufs­be­ra­tung fi­nan­ziert.
  • Ab Kin­der­gar­ten gilt für die Au­dio­päd­ago­gi­sche För­de­rung/The­ra­pie der Pau­schal­ta­rif von CHF 255.00/Lek­ti­on. Die­ser Tarif be­in­hal­tet wö­chent­lich eine Lek­ti­on im Kin­der­gar­ten mit dem Kind, die Fahr­zeit und Fahr­kos­ten, die Vor- und Nach­be­rei­tung, Be­spre­chun­gen mit Be­tei­lig­ten und Fach­per­so­nen, Teil­nah­me am Kin­der­gar­ten-Stand­ort­ge­spräch, Fall­füh­rung etc.

Der Tarif für För­de­rung/The­ra­pie steigt per 01.01.2025 von CHF 255.00 auf CHF 285.00.

Einzelförderung Winterthur Bei Diagnosestellung Für Kinder und Jugendliche im Schulalter

Für Kinder und Jugendliche im Schulalter

Die au­dio­päd­ago­gi­schen Diens­te be­glei­ten und un­ter­stüt­zen Kin­der und Ju­gend­li­che mit einer Hör­be­ein­träch­ti­gung wäh­rend der ge­sam­ten Schul­zeit. Lö­sungs- und res­sour­ce­n­o­ri­en­tiert wer­den die Be­din­gun­gen für die schu­li­sche und so­zi­a­le In­te­gra­ti­on ge­stal­tet und op­ti­miert – immer unter Ein­be­zug der El­tern, der schu­li­schen Fach­per­so­nen sowie der gan­zen Klas­se.

Angebotsübersicht

  • Heimkurse in Gebärdensprache
  • Durchführung von punktueller oder regelmässiger audiopädagogischer Unterstützung der Kinder und Jugendlichen am Wohnort (durch Einzelförderung/Einzeltherapie/Coaching, Teamteaching oder Gruppenunterricht)
  • Hör- und Sprachförderung, Hörtaktik, Hörtechnik, Training der Höraufmerksamkeit
  • Stärkung der sozial-emotionalen Kompetenzen
  • Kurse für Lehrkräfte, Behörden und Eltern, «Empathielektionen» für Mitschülerinnen und Mitschüler
  • Mitwirken an jährlichen schulischen Standortgesprächen
  • Vorbereitung und Unterstützung von Stufen- oder Schulübertritten
  • Bei Bedarf Unterricht in Gebärdensprache
  • Beantragen von zusätzlichen therapeutischen Massnahmen bei den Gemeinden
  • Psychologische Beratung für Eltern
  • Kinderpsychologische/Förderdiagnostische Abklärungen
  • Bildungsangebote im Kanton Zürich für Gehörlose und schwerhörige Kinder und Jugendliche

Zielgruppe

  • Schulkinder mit einer Hörbeeinträchtigung, von der 1. Klasse der Primarschule bis zum Abschluss der Erstausbildung oder Matura
  • Kinder mit einer schweren Spracherwerbsbeeinträchtigung aufgrund von zentral-auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsbeeinträchtigungen
  • Einzugsgebiet: Kantone Zürich, Schwyz (Ausserschwyz), Glarus und Schaffhausen – nach Absprache auch in der angrenzenden Region

Ziele

  • Begleiten und optimieren der Entfaltung und Entwicklung der sprachlichen, kognitiven, sozialen und emotionalen Fähigkeiten und Fertigkeiten des Kindes/Jugendlichen
  • Sicherung der Teilhabe am inhaltlichen und sozialen Geschehen in der Klasse/Schule
  • Erarbeiten von Massnahmen zum Nachteilsausgleich
  • Anregen und unterstützen einer vielfältigen Kommunikation und Interaktion
  • Anbahnen und aufbauen einer guten Hör- und Sprechfähigkeit
  • Fördern einer altersgemässen Sprachentwicklung

Sie haben Fragen?

Gerne berate ich Sie persönlich.

Foto Katharina Schärer

Katharina Schaerer
Lei­te­rin Be­reich In­te­gra­ti­on

T 043 399 89 22
katharina.schaerer_at_zgsz.ch

3 Fragen an Katharina Schaerer

Finan­zierung

  • Die Leis­tun­gen für Be­ra­tung oder För­de­rung/The­ra­pie für SuS im Volks­schulal­ter wer­den im Kan­ton Zü­rich durch die Wohn­orts­ge­mein­den fi­nan­ziert (bei aus­ser­kan­to­na­len SuS ge­mäss Leis­tungs­ver­ein­ba­rung).
  • Tarif für Be­ra­tungs­leis­tun­gen: CHF 200.00/Auf­wand­stun­de, in der Regel via Pau­schal­be­auf­tra­gung für 10, 20, 30 Be­ra­tungs­stun­den. Fahr­ta­rif ab 01.08.2024 pau­schal für Kurz­stre­cken (< 45min Hin-/Rü­ck­fahrt ab ZGSZ): CHF 86.10, für Lang­stre­cken CHF 182.95. Diese Weg­pau­scha­len ent­spre­chen jenen des AJB (Amt für Ju­gend und Be­rufs­be­ra­tung) für Fahr­ten zu au­dio­päd­ago­gi­schen Leis­tun­gen im Früh­be­reich.

Der Tarif für Be­ra­tungs­stun­den steigt per 01.01.2025 von 

CHF 200.00 auf CHF 225.00.


  • Tarif für au­dio­päd­ago­gi­sche För­de­rung/The­ra­pie: Pau­schal­ta­rif CHF 255.00/Lek­ti­on. Die­ser Tarif be­in­hal­tet eine Lek­ti­on in der Schu­le mit der Schü­le­rin/dem Schü­ler, die Fahr­zeit und Fahr­kos­ten, die Vor- und Nach­be­rei­tung, Be­spre­chun­gen mit Be­tei­lig­ten und Fach­per­so­nen, Teil­nah­me am schu­li­schen Stand­ort­ge­spräch, Fall­füh­rung etc.

Der Tarif für För­de­rung/The­ra­pie steigt per 01.01.2025 von 

CHF 255.00 auf CHF 285.00.

Für kleine Kinder Bei Diagnosestellung
Spielgruppe Winterthur schmal
Einzelförderung Winterthur

Bei Diagnosestellung

Wenn das ei­ge­ne Kind die Dia­gno­se «Hör­be­ein­träch­ti­gung» er­hält, ist das für viele El­tern ein ein­schnei­den­des Er­leb­nis. In die­sem Mo­ment steht un­se­re Psy­cho­lo­gi­sche Fach­stel­le den El­tern zur Seite und un­ter­stützt die ganze Fa­mi­lie bei einer zu­ver­sicht­li­chen Zu­kunfts­pla­nung. Im Rah­men der Erst­be­ra­tung er­hal­ten El­tern und nahe Be­zugs­per­so­nen des hör­be­ein­träch­tig­ten Kin­des wich­ti­ge In­for­ma­ti­o­nen und eine um­fas­sen­de Be­ra­tung, damit sie den neuen Her­aus­for­de­run­gen ge­wach­sen sind.

Angebotsübersicht

  • Erstberatung
  • Beratung der Eltern direkt nach der Diagnosestellung, auf Wunsch auch in Gebärdensprache
  • Unterstützung im Verarbeitungs- und Anpassungsprozess
  • Vermittlung von Kontakten zu Therapie- und anderen Fachstellen
  • Anleitung für Eltern bei Interaktions- und Kommunikationsproblemen mit ihrem Kind
  • Videounterstützte Beratungen nach Marte Meo
  • Psychologische Beratung
  • Beratung in Erziehungsfragen
  • Fachspezifische Beratung für Fachpersonen
  • Kinderpsychologische Abklärung
  • Spezialisierte Abklärung von Kindern und Jugendlichen unter besonderer Berücksichtigung des Zusammenhangs zwischen Hörbeeinträchtigung und Entwicklung

Zielgruppe

  • Eltern und ihre hörbeeinträchtigten Kinder aller Altersstufen
  • Einzugsgebiet: Kantone Zürich, Schwyz (Ausserschwyz), Glarus und Schaffhausen

Ziele

  • Steigern des Wohlergehens der Eltern und ihrer Kinder
  • Förderung der Kompetenzen der Eltern
  • Stärkung der innerfamiliären Kommunikation und der gemeinsamen Verantwortung

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Gerne berate ich Sie persönlich.

Irene Eckerli

Irene Eckerli Wäspi

lic. phil. Psychologin

Erstberatung und Psychologische Fachstelle
Leesteig 7
8400 Winterthur


T +41 77 444 87 92
irene.eckerli_at_zgsz.ch

Finan­zierung

  • Kurz­be­ra­tun­gen und Tri­a­ge­ge­sprä­che sind in den Plat­zie­rungs­pau­scha­len und -kon­tin­gen­ten ent­hal­ten.
  • Auf­wän­di­ge­re Be­ra­tun­gen be­nö­ti­gen eine Be­auf­tra­gung durch die zu­stän­di­gen Be­hör­den (vor Kin­der­gar­ten­ein­tritt Fach­stel­le Frü­h­er­zie­hung, nach Kin­der­gar­ten­ein­tritt die Schul­ge­mein­de). Diese Be­auf­tra­gun­gen wer­den in Zu­sam­me­n­a­r­beit und in Ab­spra­che mit den Mit­a­r­bei­ten­den des Au­dio­päd­ago­gi­schen Diens­tes aus­ge­löst.
Für Kinder und Jugendliche im Schulalter Für kleine Kinder