
Anmeldung
Die Audiopädagogischen Dienste sind Kontaktstellen für die Kinder und Jugendlichen mit Hörbeeinträchtigungen, deren Eltern sowie für die beteiligten Fachleute.
Anmeldeformular (pdf)
Bewilligung und Finanzierung der erforderlichen audiopädagogischen Massnahmen wie z.B. audiopädagogische Förderung/Therapie, audiopädagogische Beratung oder Schulung in einer Teilintegrationsklasse für Kinder mit Hörbeeinträchtigungen obliegen der Schulgemeinde. Entsprechend eng gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen den Audiopädagogischen Diensten und den Schulbehörden.
Finanzierung
Die Leistungen des APD Beratung für Schüler und Schülerinnen im Volksschulalter werden durch Beiträge der Schulgemeinden nach Erteilung einer Kostengutsprache finanziert (Fr. 170.-/Aufwandstunde, in der Regel via Pauschalbeauftragung für 10, 20 oder 30 Beratungsstunden). Einmalige Beratungen sind nicht kostenpflichtig.
Die Leistungen des APD Förderung werden nach Umsetzung der NFA und Finanzierungsgesetz Kanton Zürich durch die Wohnortsgemeinde finanziert (Fr. 230.-/effektive Lektion), inkl. Vor- und Nachbereitung, Besprechungen, Fahrzeiten etc.
Im nachschulischen Bereich wird die Finanzierung durch das Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB) oder durch die IV sicher gestellt.
